Keine Lust auf Peta-Ärger

Keine Lust auf Peta-Ärger

Fragwürdiger Erfolg für Peta: Im vorpommerschen Demmin fällt heuer das traditionsreiche Hegefischen zum Peenefest flach. Die Angler der Hansestadt wollen sich nicht mit Strafanzeigen der Tierrechte-Organisation herumschlagen.

Angeln
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Peta wird die Nachricht sicher wie einen Sieg feiern. Schätzungen zufolge haben die Kampagnen-Manager des Vereins mittlerweile mehr als tausend Freizeit-Fischer angezeigt. Von Teilnehmern des historischen Fischertags im schwäbischen Memmingen (wir berichteten) bis zum Rapper Marteria (wir berichteten). Fast immer ohne Erfolg, aber immer wieder mit beachtlicher Resonanz in den Medien.

Jetzt betonen die Vorstandsmitglieder des Angelvereins „Demmin West“, dass sie sich nicht einschüchtern lassen durch solche Aktionen. Er habe nur keine Lust, für sein ehrenamtliches Engagement den Staatsanwalt im Haus zu haben, sagte der Vorsitzende Dirk Ahlgrimm dem „Nordkurier“. Er beklagt zudem, dass es offenbar keine letzte Rechtssicherheit für die Veranstalter und Teilnehmer solcher Veranstaltungen gibt.

Klar ist: Das Stellen einer Strafanzeige kostet keinen Cent, auch im Falle des totalen Misserfolgs. Und der ist in aller Regel das Ergebnis, wenn Peta Freizeit-Fischer aufs Korn nimmt. Die achten nämlich peinlich genau darauf, dass die im Wettbewerb gefangenen Fische umgehend getötet und anschließend verspeist werden. Dann sind die Tierrechtler machtlos.

Dass Peta trotzdem immer wieder Anzeigen stellt und mitunter sogar Erfolg damit hat, ist auch eine Folge der Selbstdarstellung im Internet: Dort haben sich diverse Foto- und Video-Plattformen zu wahren Fundgruben für die Gegner von Jagd und Fischerei entwickelt. Und manchen Fischern ist das Lächeln, mit dem sie einen maßigen Fisch zurück ins Wasser geben, deshalb schon gehörig vergangen. „Catch & Release“, also das Zurücksetzen maßiger Fische, ist in Deutschland nun mal verboten – und ein gefundenes Fressen für Peta & Co.

Die Vereine, die noch den Nerv haben, Angelwettbewerbe zu veranstalten, sind allerdings peinlich genau darauf bedacht, dass streng nach dem Gesetz gefischt wird. Die meisten halten dem Druck aber auch dann stand, wenn gegen ihre Jugendarbeit polemisiert wird – etwa gegen Ferien-Camps mit Angelrute, die gerade in Mecklenburg-Vorpommern eine lange Tradition haben.

Auch klar: Das Zurücksetzen gehakter Fische ist legal und sogar vorgeschrieben, solange dies aus Gründen der Hege geschieht. Also zur Schonung seltener Arten oder untermaßiger Fische und während der gesetzlichen Schonzeiten. Selbst das sogenannte „Brittelmaß“, mit dem nach österreichischem Vorbild nicht nur Jungfische, sondern fallweise auch größere Elterntiere geschützt werden, liegt – mit Zustimmung der Fachbehörde – im Ermessen der Fischereirechtsinhaber.