Jagdverbot durch die Hintertür

Jagdverbot durch die Hintertür

Braunbär
Braunbär

Heftige Nachwehen zur diesjährigen Bärenjagd in Schweden: Die Zahl der Strafverfahren gegen Jäger hat deutlich zugenommen. Auch weil es manche Provinz-Behörden besonders genau nehmen mit den strengen Regeln. Kritiker sprechen schon von Schikanen und Jagdverboten durch die Hintertür.

Klar ist: Auch vielen amtlichen Naturschützern geht die vom Reichstag mit großer Mehrheit zugelassene Jagd auf Bären und Wölfe gegen den Strich. Das belegt die Position, die einige Beamte in den erbittert geführten Gerichtsverfahren einnehmen, die alle Jahre wieder der Jagdsaison vorausgehen.

Björn Sprängare, Präsident im schwedischen Jägerverband, spricht offen von „Machtmissbrauch“, dem Landwirte, Waldbesitzer und Jäger zunehmend ausgesetzt seien – und das nicht nur durch Tierschutz-Organisationen, sondern auch durch Staatsbeamte. Und er beklagt die Untätigkeit der Medien gegen derartigen Missbrauch.

Jetzt, zum Ende der Bärenjagd, finden Jäger solches Misstrauen bestätigt. Aus vielen Regionen kommen Meldungen über Strafverfahren. Mal lautet der Vorwurf, dass Bären illegal angefüttert wurden. Mal geht es um besonders pingelige Auslegung der Jagdgesetze – zum Beispiel beim Verbot, zur Jagd Motorfahrzeuge zu benützen. Etwa, weil ein Jäger seinen Hund mit dem Auto in den Wald transportierte.

Schon im ersten Halbjahr 2015 hatte es 38 Anzeigen wegen Vergehen bei der Jagd auf Bär und Wolf gegeben. Im ganzen Jahr 2014 waren es noch 23 Strafverfahren. Und dieses Jahr dürfte es neue Negativ-Rekorde geben. Strafbar ist aus Behördensicht nicht nur das Anbringen von Wildkameras, um Raubtiere zu orten. Illegal ist es sogar, Hunde außerhalb der Jagdzeit auf die Suche nach Bären oder Wölfen abzurichten. Und ein Ermittlungsverfahren gilt einem Jäger, der neben Fischresten auch ein Stück Nougat im Wald zurückließ: Verbotenes Anfüttern lautet der Vorwurf.

Schon vor Jagdbeginn konnten die Jäger gewarnt sein: Es gab eindeutige Ankündigungen, dass es die Behörden ganz genau nehmen und ein strenges Auge auf den Jagdbetrieb haben werden. Ein Bärenjäger aus der schwedischen Provinz Jämtland hat eine Anzeige am Hals, weil er während der Jagd seinen erschöpften Hund wechselte. Das ist im Sinne der Chancengleichheit dort verboten.

Diese Anzeige kommt nicht von Tierschützern, sondern von der Jagdbehörde. Ein Beamter hatte in der Lokalzeitung einen Bericht über die erfolgreiche Bärenjagd gelesen. Und da stand auch drin, dass der Mann einen zweiten Hund einsetzte, nachdem der erste erschöpft war.

Pech für den Waidmann: Laut Paragraf 127 des Jagdgesetzes ist es in Schweden auf der Jagd verboten, die Beutetiere unnötigem Leid auszusetzen. Deshalb hatte die lokale Naturschutzbehörde in den Regeln für die Lizenzjagd auf Bären den Hundewechsel innerhalb eines Jagdtages ausdrücklich verboten. „Wenn wir Bären jagen, ist es wichtig, dass dies auf ethische Weise geschieht“, zitieren Reporter den Behörden-Chef.

Womöglich nur ein Vorgeschmack auf die Wolfsjagd im kommenden Winter. Auch sie entspricht dem demokratischen Mehrheitswillen, stößt aber auf den erbitterten Widerstand – nicht nur bei privaten Tierschutz-Organisationen. Jäger-Präsident Sprängare spricht von einem „Zirkus“, der alle Jahre wieder um die Raubtierjagd aufgeführt wird – auch zwischen den Behörden.

Und Sprängare ist mit seiner Kritik nicht allein: Auch die streitbare Bauernpräsidentin Helena Jonsson beklagte schon im vergangenen Jahr „reine Provokation“ durch die staatliche Naturschutzbehörde und kritisierte deren Rechnung, dass die Wolfspopulation keine untragbaren Auswirkungen auf die Volkswirtschaft habe: „Als Tierhalterin habe ich großes Verständnis für die Unruhe und Machtlosigkeit, die meine Kollegen in den Wolfsgebieten empfinden.“