Jagdgesetz: Entwurf geht Jägern nicht weit genug

Jagdgesetz: Entwurf geht Jägern noch nicht weit genug

Wieder Jagdgesetz-Streit in Nordrhein-Westfalen: Die Landesregierung hat einen neuen Kabinettsentwurf beschlossen. Jäger und Nabu legen nach.

Plenarsaal des NRW-Landtags
Plenarsaal des NRW-Landtags

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat in der vergangenen Woche den Kabinettsentwurf für die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Jäger begrüßen diesen Schritt – die bisher beschlossenen Verbesserungen in dem Gesetzesentwurf gehen ihnen aber noch nicht weit genug. Und auch mit dem Nabu gibt es wieder Konfliktpotenzial. Die Streitpunkte im Überblick.

Die Mängel der rot-grünen Jagdgesetznovelle wieder rückgängig zu machen war lange das erklärte Ziel der Jäger in NRW. Mit der neuen Landesregierung, die schon mehrfach eine Novellierung angekündigt hatte (wir berichteten), ist man diesem Ziel jetzt etwas näher gekommen. „Die Landesregierung hält weiter Wort und ist im Zeitplan“, sagte Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg in einer Pressemitteilung des Landesjagdverbandes.

Federwild und Jagd in Naturschutzgebieten

Der aktuelle Kabinettsentwurf geht den NRW-Jägern aber noch nicht weit genug. Sie fordern unter anderem die uneingeschränkte Aufnahme des Federwilds in das Landesjagdgesetz und eine Ermöglichung flächendeckender Bejagung auch in Naturschutzgebieten, vor allem um Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzubeugen.

Pflichthegeschauen sorgen für Streit

Darüber hinaus wollen sie die Pflichthegeschau wieder einführen, um die Jagd auch für Nichtjäger wieder transparent zu machen und ihnen ein Bild vom Facettenreichtum der Jagd zu ermöglichen. Die Pflichthegeschauen hatte die rot-grüne Landesregierung zuvor abgeschafft. Jetzt werden die Hegeschauen wieder zum Streitpunkt – der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes (Nabu), Josef Tumbrinck, verurteilte die Forderung der Jäger gegenüber der Neuen Westfälischen. Der Nabu fürchte dem Bericht zufolge, dass die Jäger ihre Hegeschauen nur von den Kommunen finanzieren lassen wollen. Tumbrinck bezweifle zudem, dass die breite Bevölkerung Interesse an der Teilnahme habe.

„Bildliche Präsenz der Jäger in der Öffentlichkeit sollte verschwinden“

„Das ist Blödsinn. Die Hegeschauen werden von der Jägerschaft organisiert und finanziert. Niemand möchte, dass das die Kommune bezahlt“, entgegnet Andreas Schneider, Pressesprecher der NRW-Jäger. Laut Schneider habe die Abschaffung der Hegeschauen vor allem den Zweck gehabt, der Jagd eine Form der Öffentlichkeitsarbeit zu verwehren. „Böse Zungen sagen, dass damit die bildliche Präsenz der Jäger in der Öffentlichkeit verschwinden sollte.“

Verhärtete Fronten – Inkrafttreten im nächsten Jagdjahr erwartet

Nach ersten Ankündigungen (wir berichteten) hat die neue Regierung jetzt den Weg für ein neues Landesjagdgesetz geebnet, das die Fehler der rot-grünen Regierung beim Natur- und Artenschutz korrigiert. Nabu-Vorsitzender Tumbrinck hält dennoch an seiner Position fest: „Was die letzte Landesregierung gemacht hat, war sinnvoll“, sagte er gegenüber der Zeitung. Dass sich die neuen Regeln des grünen Ex-Umweltministers Johannes Remmel in der Praxis vielfach als unbrauchbar erwiesen und sogar für verfassungswidrig erklärt worden waren (wir berichteten), scheint für den Nabu nicht weiter von Belang zu sein.

Die Fronten zwischen den Verbänden bleiben auf Vorstandsebene also verhärtet. Bleibt abzuwarten, welche der Forderungen tatsächlich bei der Landesregierung Gehör finden. Der Landesjagdverband hat indes angekündigt, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren aktiv einzubringen. Jägerpräsident Müller-Schallenberg geht davon aus, dass das neue Landesjagdgesetz zum Beginn des neuen Jagdjahres, am 1. April 2019 in Kraft treten wird.