In der Wolfsaffäre bleibt die Anklage auf der Strecke

In der Wolfsaffäre bleibt die Anklage auf der Strecke

Schweden: Sensationsprozess um eine vermeintliche Wolfsjagd endet mit Freispruch auf der ganzen Linie – und mit saftigen Anwaltshonoraren

Der angeblich nach Absprache erlegte Wolf wurde nie gefunden. (Symbolbild: iStock/DanHenson1)
Der angeblich nach Absprache erlegte Wolf wurde nie gefunden. (Symbolbild: iStock/DanHenson1)

Weitere Klatsche für Schwedens Öko-Staatsanwälte: Der Unternehmer Karl Hedin wurde nun in allen Punkten vom Vorwurf der illegalen Wolfsjagd freigesprochen. Den Staat kostet die misslungene Jäger-Hatz mehrere hunderttausend Euro.

Der Prozess fand riesige Aufmerksamkeit, nicht nur in der Jägerschaft. Das Staatsfernsehen berichtete im Life-Blog, die Boulevard-Presse in ganz großen Buchstaben. Ein Vorzeige-Unternehmer (1000 Mitarbeiter, 450 Millionen Euro Jahresumsatz) unter schwerer Anklage der illegalen Wolfsjagd und des Giftanschlags auf die auch in Schweden streng geschützten Raubtiere.

Eine Spezialeinheit der Polizei rückte mit fünf Dutzend Beamten an. Asche aus dem Industrieofen des Bauholz-Konzerns wurde in ein Speziallabor bis nach Paris geschickt, um Wolfsrückstände nachzuweisen. Telefone wurden abgehört und E-Mails abgefangen. Der Hauptangeklagte kam für 31 Tage in strenge Untersuchungshaft.

Wegen der Abhöraktionen – auch in Schweden sonst nur bei Kapitalverbrechen zulässig – entgingen die Ermittler selbst nur knapp einem Verfahren. Karl Hedin (71) musste aus dem Gefängnis entlassen werden. Er ging in die Offensive und machte die Angelegenheit zum landesweiten Aufreger-Thema.

Schon zum Prozessauftakt reduzierte sich die Anklage auf bemerkenswerte Beweise: Ein Buch aus Finnland mit einer Passage über Gift-Fallen zur Reduzierung des Wolfsbestandes. Rattengift im Haushalt eines Mitangeklagten. Ein Giftköder-Fund in den weitläufigen Eigenjagden des Angeklagten. Und Hedins bekannte Einstellung, dass Wölfe in Schweden nichts zu suchen hätten. 

Dazu das Wort „Graubein“ aus einem abgehörten Telefongespräch, womit im Schwedischen der Wolf gemeint sein kann. Und eine Kronzeugin, die schon vor der Verhandlung ihre Aussage widerrief, dass sich ihr Mann mit Hedin zur Wolfsjagd verabredet hätte. Wobei in Schweden schon die Vorbereitung zur illegalen Jagd einen Straftatbestand darstellt.

Im Prozess verdichtet sich der Eindruck, dass die psychisch labile Zeugin ihrem Noch-Ehemann eins auswischen wollte. Der Staatsanwalt verweist auf die ausgeprägte Abneigung des Hauptangeklagten gegen Wölfe: Hedin zieht mit gut besuchten Vorträgen gegen die Wolfspolitik der Regierung durch die Lande. Er ist Co-Autor eines viel beachteten Buches über den reichsbekannten  „Lillhärdal-Fal“, ebenfalls eine Wolfs-“Mord“ ohne Leiche, bei dem fünf Jäger nach hochnotpeinlichen Ermittlungen von dem Vorwurf freikamen, sie hätten sich zur illegalen Wolfsjagd verabredet.

Zur Sprache kommt im Hedin-Fall auch die Frage, ob der Lillhärdal-Ankläger von der Umwelt-Schwerpunktstaatsanwaltschaft auch diesmal Einfluss nahm.  Aber solcher Verdacht lässt sich nicht erhärten. Und weiter gestritten wird wohl auch um die Kosten des Verfahrens: Knapp 280.000 Euro verlangen allein die Strafverteidiger für ihre umfängliche Arbeit. Was der Polizeieinsatz in Stoßtrupp-Stärke kostete, bleibt Schätzungen überlassen.