Im Norden droht der Schießbefehl

Im Norden droht der Schießbefehl

VIELE WOLFSFREUNDE VERSTEHEN DIE WELT NICHT MEHR: EIN UMWELTMINISTER VON DEN GRÜNEN SCHLIESST DEN ABSCHUSS EINES „PROBLEMWOLFS“ NICHT AUS. UND ES GIBT NEUE VERWIRRUNG UM DIE HÖHE VON ZÄUNEN UND DAS WOHL DER HERDENSCHUTZHunde.

Wolf im Gelände
Wolf im Gelände

Der Reihe nach: Über die Feiertage gab es im Kreis Pinneberg drei Überfälle auf Schafsherden, die nach Einschätzung der Behörden vorschriftsmäßig gesichert waren. Ob ein Wolf zugeschlagen hat, ist noch nicht endgültig geklärt. Die DNA-Analyse werde bis zu drei Wochen dauern, teilt das Kieler Umweltministerium mit.

Für Aufregung sorgt, dass Umweltminister Jan Philipp Albrecht laut „Hamburger Abendblatt“ schon in dieser Phase über die mögliche Konsequenz eines Abschusses spricht: „Es deutet vieles darauf hin, dass es sich hier um Wolfsrisse handelt. Damit würde aufgrund der mehrfachen Überwindung wolfssicherer Zäune die Ausnahmeregelung im Naturschutzgesetz greifen, nach der ein Antrag auf Abschuss des Wolfs gestellt werden kann.“

Schon die Aussicht auf ein solches Entnahmeverfahren sorgt für Hasskommentare auf diversen Internet-Foren. Als besonders schlimm wird dort empfunden, dass ein Politiker von den Grünen derart reagiert und den Besitzern der Schafe korrektes Verhalten bestätigt:

„Die drei Zäune waren vorbildlich und wolfssicher aufgebaut, sodass vonseiten der Halter alles im Sinne der Wolfsprävention geleistet wurde.“

Nach amtlicher Lesart in Schleswig-Holstein müssen solche Elektro-Zäune mindestens 108 Zentimeter hoch sein. Das hielten bisher auch einige „Experten“ aus der Szene für ausreichend. Nun wird in diesen Kreisen spekuliert, ob die Akkus der Schutzzäune überhaupt geladen und angeschlossen waren. Die Forderung nach einer elektronischen Überwachung des ordnungsgemäßen Zaunbetriebs gibt es auch schon.

Ebenfalls interessant: Diskutiert wird nun auch die Frage, ob Herdenschutzhunde hinter Elektrozäunen gehalten werden dürfen. In der Hundehaltung sind solche Zäune aus Tierschutzgründen bisher nicht erlaubt. Womöglich sind die Wölfe wohl schneller als die einschlägige Gesetzgebung nachkommt. Rechtsunsicherheit besteht offenbar auch beim Entnahme-Verfahren: Wolfsschützer glauben, dass ein auffälliges Tier erst eingefangen werden muss, um vor der Entnahme seine Identität zu klären.

Und so ein Identitätsnachweis kann dauern. Außer in Bayern, wo nach Rinder-Rissen im Landkreis Oberallgäu keine Woche verging, bis die DNA eines Wolfs gesichert war. Der Landrat hatte zur Sicherheit auch an ein Labor in Österreich Proben schicken lassen.

Ungeklärt ist auch, wer die „Entnahme“ durchführen soll, wenn es dazu kommen sollte. Unter Jägern wird zunehmend diskutiert, ob der „Schießbefehl“ einer Behörde ausreicht, um das Erlegen einer streng geschützten Art zu rechtfertigen, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Und auch die Idee, Schützen sozusagen im Staatsauftrag einzusetzen, ist umstritten. Vor allem, ob Revierinhaber das auf ihren Flächen dulden müssen.

Schon die wütenden Reaktionen darauf, dass Politiker überhaupt laut über solche Fragen nachdenken, lassen ahnen, was da noch auf die Gerichte zukommt.