Grüne wollen mehr Klagerechte für Tierschutzorganisationen

Grüne wollen mehr Klagerechte für Tierschutzorganisationen

Im jetzt vorgestellten Programmentwurf für die Bundestagswahl kommen die Wörter „Jäger“ und „Jagd“ nicht vor.

Die Grünen planen ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Dies geht aus dem Programmentwurf für die Bundestagswahl hervor, den die Partei jetzt vorgestellt hat. „Das Programm ist prall gefüllt mit guten Ideen“, heißt es auf gruene.de. Die Wörter „Jagd“ und „Jäger“ kommen in dem Dokument nicht vor, offenbar soll es der Jagd also auf Umwegen an den Kragen gehen.

Der von Katrin Göring-Eckardt und Cem Özdemir präsentierte Entwurf trägt den Titel „Zukunft wird aus Mut gemacht“. Göring-Eckardt sagte dazu: „Ohne Mut geht es nicht. Wir wollen Veränderung. Wir wollen, dass es in diesem Land vorangeht.“ Breiten Raum nehmen in dem Programmentwurf die typisch grünen Themen Umwelt, Natur und Landwirtschaft ein. Dabei liegt der Partei die Stärkung des Tierschutzes besonders am Herzen. Offenbar so sehr, dass es teilweise klingt, als hätten Vertreter radikaler Tierschutzorganisationen an dem Entwurf mitgeschrieben: „Tiere empfinden Schmerzen, Leid und Angst. Deshalb kämpfen wir Grünen dafür, Tiere um ihrer selbst willen und aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Lebewesen zu schützen. Das Staatsziel Tierschutz, das wir nach langem Kampf erreicht haben, muss endlich mit Leben gefüllt werden. Deshalb wollen wir das Tierschutzgesetz gründlich überarbeiten. Für mehr Tierschutz gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens, den die Bundesregierung dreist ignoriert.“

Während der Programmentwurf im Folgenden auf das Leid von Zirkustieren oder Delfinen in Gefangenschaft zu sprechen kommt und die „wichtige Arbeit der Tierheime“ hervorhebt, wird über das Engagement der deutschen Jägerschaft und über die Zukunft der Jagd kein Wort verloren. Notwendig ist aus Sicht der Grünen nur eins: „Um den Tierschutz effektiver durchsetzen zu können, werden wir ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen schaffen.“

warum wird dubios agierenden Tierschutzorganisationen ein klageRecht zugebilligt, der Jägerschaft aber nicht?

Bereits jetzt wird anerkannten Tierschutzorganisationen in mehreren Bundesländern ein Klagerecht bei Fragen des Tierschutzes eingeräumt. Im vergangenen Jahr hatte etwa das rot-grüne Landeskabinett in Niedersachsen einem entsprechenden Gesetz zugestimmt (wir berichteten). Ein solches Klagerecht ist grundsätzlich nichts Schlechtes. Unverständlich ist und bleibt jedoch, warum dieses Recht den teilweise dubios agierenden Tierschutzorganisationen zugebilligt wird, nicht aber der deutschen Jägerschaft, die tagtäglich aktiven Tierschutz betreibt.

Zum Entwurf des grünen Bundestagswahlprogramms können Parteimitglieder nun mithilfe von Änderungsanträgen Verbesserungsvorschläge einbringen, ehe das Programm dann auf einem Parteitag Mitte Juni final diskutiert und beschlossen wird.