Generalverdacht wird zum Rohrkrepierer

Generalverdacht wird zum Rohrkrepierer

Behörden-Chaos beim neuen Gesinnungstest für Jagdscheininhaber: Niedersachsen ersetzt die Auskunft vom Verfassungsschutz durch eine Selbstauskunft.

Jagdschein und Waffenbesitzkarte (Foto: mlz)
Jagdschein und Waffenbesitzkarte (Foto: mlz)

Vorab: Niemand wünscht sich Extremisten unter Waffen. Aber Vorsicht darf nicht zum Generalverdacht gegen Legalwaffenbesitzer verkommen. Und nicht zu praxisfremden Vorschriften. Zumal dann, wenn unter den Augen ohnehin schon überforderter Behörden, kistenweise Munition aus Bundeswehr-Beständen bei Terror-Verdächtigen landet.

Mit der jüngsten Verschärfung des Waffenrechts hat der Bundestag offenbar eine Rechtslage geschaffen, die unter Praxisbedingungen zum Papiertiger verkommt. Nicht nur in Niedersachsen. Aber dort wird nun wenigsten offen über Sinn und Zweck des Pseudo-Kraftakts diskutiert.

Spannend: Niedersachsens Obrigkeit verweist in der verfahrenen Situation höchst zutreffend darauf, dass Jungjäger vor Erteilung des ersten Jagdscheins intensiv auf ihre Gesetzestreue überprüft werden. Ob das bei jeder Verlängerung erneut nötig ist – und dies überhaupt praktikabel ist – fragten Jagd- und Schützenverbände schon im Gesetzgebungsverfahren. Ohne Erfolg.

Nun zeigt sich: Die Beruhigungspille für besorgte Bürger ist wohl ein Rohrkrepierer. Verbunden mit der Gefahr, dass den Sicherheitsbehörden die Zeit für wichtigere Aufgaben fehlt. Etwa für die Überwachung echter Risikogruppen. Da zeigt das wahre Leben nämlich, dass die Kommunikation zwischen Verfassungsschutz und Ordnungshütern mit „verbesserungsbedürftig“ noch eher wohlwollend beschrieben wäre.