Experteninterview zur Jagdabgabe in NRW

Experteninterview zur Jagdabgabe in NRW

Die Jagdabgabe in Nordrhein-Westfalen steht auf dem Prüfstand. Wie sich die Jägerschaft ob des Gerichtsverfahrens verhalten sollte, bespricht Outfox-World im Interview mit Hans-Jürgen Thies, Vizepräsident des Landesjagdverbands NRW, der als Anwalt die drei klagenden Jäger vor Gericht vertreten hat.

Hochsitz am Wiesenrand
Hochsitz am Wiesenrand

Der Vizepräsident des Landesjagdverbands NRW und langjährige Verbandsjustitiar Hans-Jürgen Thies (MdB) konnte nach einer Verhandlung als Anwalt von drei Jägern aus dem Rhein-Sieg-Kreis im Verfahren gegen die Jagdabgabe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster melden: „Keine Jagdabgabe für Jäger aus NRW!“ Outfox-World hat bereits am 16.11.2018 über weitreichende Folgen des Ergebnisses dieser Klage berichtet. Das OVG hat zwar nicht abschließend entschieden, weil der beklagte Rhein-Sieg-Kreis seine Bescheide zur Entrichtung der Jagdabgabe zurückgezogen und sich zur Rückzahlung verpflichtet hat. Gleichwohl entfällt damit die Rechtsgrundlage zur Erhebung dieser Abgabe in NRW. Dazu befragte Outfox-World Hans-Jürgen-Thies über die Folgen dieser juristischen Auseinandersetzung:

Herr Thies, welche Auswirkungen hat diese Auseinandersetzung vor dem OVG Münster, bei der zwar kein Urteil gefällt wurde, aber die klagenden Jäger dennoch keine Jagdabgabe zahlen müssen?

    Thies: Das OVG hat in der mündlichen Verhandlung durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken an der aktuellen Fassung der Jagdabgaberegelung im Landesjagdgesetz NRW und an der auf dieser Grundlage erlassenen Jagdabgabeverordnung geäußert. Seine diesbezüglichen Vorbehalte hat der OVG-Senat in einem mehrseitigen Protokollvermerk auch schriftlich niedergelegt. Nach diesen Hinweisen ist klar, dass die Jagdbehörden in NRW jedenfalls auf der Grundlage der bestehenden Gesetzes- und Verordnungslage bis auf Weiteres keine Jagdabgabe mehr von den Jagdscheininhabern bei der Jagdscheinerteilung oder –verlängerung erheben dürfen. Alles andere wäre derzeit rechtswidrig.

    Die Senatsvorsitzende empfahl den anwesenden Vertretern des NRW-Umweltministeriums, die Erhebung der Jagdabgabe einstweilen auszusetzen, zumal im Jagdabgabetopf aufgrund jahrelanger Zuvielerhebungen aufgelaufene Überschußreste von annähernd rd. 9 Mio Euro vorhanden sind, aus denen zunächst noch laufende bzw. bereits bewilligte Projekte, vor allem zur Ertüchtigung jagdlich genutzter Schießstände, finanziert werden könnten. Zudem riet das OVG dem Umweltministerium sowie dem Landesgesetzgeber alsbald darüber eine Entscheidung herbeizuführen, ob die Jagdabgabe in NRW nach klar definierten Kriterien, etwa allein zur Finanzierung von Schießanlagen für das jagdliche Übungsschießen, neu aufgelegt werden soll oder als Sonderabgabe der Jagdscheininhaber künftig endgültig wegfallen soll.

    Mit welcher Begründung haben Sie gegen diese Abgabe argumentiert, die jeweils mit dem Lösen des Jagdscheines durch die untere Jagdbehörde, also von den Kreisen und den kreisfreien Städten erhoben wird?

    Thies: Nach § 57 Abs. 2 LJG-NRW sollte die Jagdabgabe zur „Förderung und Weiterentwicklung des Jagdwesens“ erhoben werden. Ein solcher Abgabenzweck ist jedoch viel zu weit gefasst, um daraus eine besondere Finanzierungsverantwortung allein der Jagdscheininhaber ableiten zu können. Auch die Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechtes und die Jagdgenossenschaften, die das Jagdausübungsrecht in der Regel durch Verpachtung nutzen, sind gleichermaßen in der Verantwortung für das Jagdwesen, ohne bisher jedoch zur Jagdabgabe herangezogen zu werden. Die Wildtier- und Biotophege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um die sich nicht nur die Jäger und Landwirte, sondern auch die Allgemeinheit kümmern muss. Auch die Wildschadensverhütung ist nicht allein die Aufgabe der Jäger, sondern da sind ebenfalls die Landbewirtschafter mit in der Pflicht. Die Arbeit der Wildforschungsstelle ist in wesentlichen Teilen hoheitlicher Art und erfolgt im allgemeinen Landesinteresse. Sie muss deshalb aus Steuermitteln und eben nicht allein von den Jagdscheininhabern finanziert werden.

    Ohnehin handelt es sich bei den abgabepflichtigen Jagdscheininhabern um keine homogene Gruppe mit Interessengleichlauf. Neben den aktiven Jägern gibt es viele, die den Jagdschein als Waffenbesitzer, Sportschütze, Jagdhundebesitzer, Jagdhornbläser oder Falkner gelöst haben und somit eine ganz unterschiedliche Interessenslage haben. Die Jagdabgabe verstößt, soweit sie nur von den Jägern erhoben wird, gegen das Prinzip der Abgabengerechtigkeit und gegen den Gleichheitsgrundsatz. Überdies verletzt die Jagdabgabe in NRW das Übermaßverbot, weil das Umweltministerium jahrelang tatenlos zugeschaut hat, wie sich immer größere Überschüsse im Jagdabgabetopf angesammelt haben, ohne regelmäßig eine Bedarfs- und Kostenanalyse vorgenommen zu haben.

    Gilt das jetzt für alle Jäger in Nordrhein-Westfalen?

      Thies: Die Rechtslage ist für alle Jagdscheininhaber in NRW gleich. Ich gehe deshalb davon aus, dass das Umweltministerium alle unteren Jagdbehörden im Land im Erlaßwege kurzfristig anweisen wird, einstweilen, d.h. bis zu einer endgültigen Klärung der gesetzlichen Neuregelung, bei der Jagdscheinerteilung oder –verlängerung keine Jagdabgabe mehr zu erheben. Andernfalls würde dem Land nach den Hinweisen des OVG ja eine Klagewelle drohen.

      Das ist ja nach der Abschaffung der Jagdsteuer, die der damalige Präsident Jochen Borchert für die Jagdpächter durchgesetzt hat, die zweite gravierende finanzielle Entlastung, von der diesmal alle Jagdscheininhaber profitieren. Trägt das dazu bei, dass sich der gesellschaftliche und politische Stellenwert der Jagd verändert – wird sie mehr zur Normalität oder haben wir mehr Polarisierungen zu befürchten?

        Thies: In der Tat war die landesweite Abschaffung der Jagdsteuer, die unser damaliger LJV-Präsident Jochen Borchert der Landesregierung im Jahr 2010 abgerungen hat, ein großer verbandspolitischer Erfolg. Vornehmlich die Revierinhaber sparen seither jährlich rund 8 Mio. Euro, denn so hoch war seinerzeit das Jagdsteueraufkommen in NRW. 

        Würde es dauerhaft zu einem kompletten Wegfall der Jagdabgabe in NRW kommen, dann würde dies jeden Jäger um jährlich 45,00 Euro entlasten, in der Summe wären dies rund 4 Mio. Euro pro Jahr.

        Die Jagd ist heute stärker denn je ein hoch emotional besetztes Thema. Dies trifft auf NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland in besonderem Maße zu. Daran wird sich auch durch finanzielle Entlastungen der Jäger nicht viel ändern. Allerdings hoffe ich, dass den Jägern bewusst ist, dass mit derartigen Entlastungen auch ihre Eigenverantwortung wächst, die ihnen zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben selbst finanzieren zu müssen.

        Mit der Jagdabgabe, die von den Kreisen an das Land weitergeleitet wird, werden jagdliche Notwendigkeiten finanziert. So fließt ein Teil in die Arbeit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung sowie die Unterhaltung von Schießständen, die zur waidgerechten Ausübung der Jagd unverzichtbar sind. Das kommt ja den Jägerinnen und Jägern zugute. Das Land hat dieses Geld der Jäger im federführenden Umwelt- und Landwirtschaftsministerium nicht mehr zur Verfügung. Befürchten Sie hier Abstriche?

          Thies: Natürlich wird es große Abstriche geben. Geld, das nicht mehr eingenommen wird, kann auch nicht mehr für Förderprojekte zur Verfügung gestellt werden. Soweit es um die Finanzierung jagdlicher Schießstände geht, wird das ohne staatliche Unterstützung, auch aus allgemeinen Steuermitteln, kaum gehen, weil die sicherheitstechnischen und umweltrechtlichen Anforderungen so hoch geworden sind, dass Schießstände nicht kostendeckend betrieben werden können. An der Finanzierung der Schießstände werden sich meines Erachtens aber auch die Jäger weiterhin besonders beteiligen müssen. Insofern könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es allein zur Schießstandfinanzierung zu einer Neuauflage der Jagdabgabe, allerdings in deutlich reduziertem Umfang, kommen wird.

          Wildtierforschung sollte künftig bei einer universitären Einrichtung angesiedelt sein und aus dem Forschungshaushalt finanziert werden. Hegemaßnahmen, Jagdhundeausbildung und –prüfung, die Schweißhundestationen und die jagdliche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurden bisher auch aus der Jagdabgabe gefördert. Dies wird künftig nicht mehr möglich sein. Insoweit könnte ich mir allerdings gut vorstellen, dass dies über den Landesjagdverband und seine Untergliederungen organisiert wird. Dies wird er freilich kaum ohne eine moderate Beitragserhöhung finanzieren können. Am Ende muss allerdings klar sein, dass für jeden Jäger unterm Strich etwas mehr Geld in der eigenen Tasche verbleibt als bisher.

          Hat dieses Verfahren auch Folgen und Signalwirkung mit bundesweiter Auswirkung?

            Thies: Die bundesweiten Auswirkungen der hiesigen OVG-Verfahren lassen sich derzeit schwer abschätzen, da sich die gesetzlichen Jagdabgaberegelungen in allen Bundesländern leicht voneinander unterscheiden. So hat beispielsweise das OVG in Rheinland-Pfalz erst im Jahr 2017 die dortige Jagdabgaberegelung für verfassungskonform erklärt, wenngleich mit einer Begründung, die weder das OVG NRW noch mich persönlich überzeugt hat.

            Nachvollziehbarerweise dürfte bei den Landesjagdverbänden in den anderen Bundesländern wenig Interesse an Änderungen oder an einem Wegfall der dortigen Jagdabgaberegelung bestehen, da die Landesjagdverbände für ihre sinnvolle Arbeit auch nicht unerheblich aus der Jagdabgabe gefördert werden.

            Dennoch könnte ich mir durchaus vorstellen, dass nunmehr auch Jagdscheininhaber in anderen Bundesländern sich veranlasst sehen, die Rechtmäßigkeit der ihnen abverlangten Jagdabgabe auf den gerichtlichen Prüfstand zu stellen. 

            Was empfehlen Sie den Jagdscheininhabern in NRW, wenn die Verlängerung 2019 ansteht? Und was empfehlen Sie den Jägern in anderen Bundesländern?

            Thies: Den Jagdscheininhabern in NRW empfehle ich, die Verlängerung erst im März 2019 zu beantragen. Ich gehe davon aus, dass bis dahin landesweit geklärt ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Jagdabgabe in unserem Bundesland noch erhoben wird. Die Jäger in anderen Bundesländern müssen jeweils selbst entscheiden, ob sie ihre landesrechtliche Jagdabgaberegelung akzeptieren wollen oder nicht. Wichtige Entscheidungskriterien könnten dabei die Fragen sein, für welche Maßnahmen und Projekte im Sinne der Jägerschaft dort die Jagdabgabemittel bisher eingesetzt worden sind und ob die Landesvereinigung der Jäger ein Mitspracherecht bei der Mittelverwendung hat.

            Am besten ist es natürlich, wenn sich die Jäger in den anderen Bundesländern eng mit ihrem jeweiligen Landesjagdverband abstimmen, ehe sie wegen der Jagdabgabe vor Gericht ziehen.