Ein Schäfer griff zur Waffe

Ein Schäfer griff zur Waffe

Während in Deutschland noch heftig gestritten wird, ob Bauern ihr Vieh mit der Waffe gegen Wölfe verteidigen dürfen, kommt es in Schweden wohl bald zum Schwur: Ein Weideschafhalter hat einen Wolf erschossen, bevor dieser seinen Tieren schaden konnte.

Schlafender Wolf
Schlafender Wolf

Es handelt sich ziemlich genau um die Notstandssituation, zu der Promi-Anwalt Wolfgang Kubicki ein Rechtsgutachten für den brandenburgischen Bauernverband abgegeben hat (wir berichteten): Der Landwirt aus dem mittelschwedischen Ort Smedjebacken gab erfolglos zwei Warnschüsse ab, dann erlegte er den jungen Wolfsrüden (41 Kilogramm) mit einem gezielten Schuss. Die Schafe blieben unverletzt.

Auch bei den Begleitumständen gibt es Ähnlichkeiten mit dem jüngsten Angriff auf eine Herde im Nordschwarzwald: Die Weide war auf drei Seiten vorschriftsmäßig eingezäunt, aber entlang eines Bachlaufs offen. Und auch in Schweden gilt: Ohne lückenlosen Schutz kein Schadenersatz.

So gut wie sicher ist, dass Wolfsbefürworter den Abschuss nicht klaglos hinnehmen werden. Auch dort in Schweden unterliegen Wölfe dem strengen Artenschutz der Europäischen Union. Allerdings gibt es auch eine Klausel im Jagdrecht, die einen Abschuss zur Gefahrenabwehr ausdrücklich vorsieht. So kam kürzlich auch ein Jäger frei, der seinen Hund mit der Waffe gegen einen Wolf verteidigte.

Zumindest der Fachbeamte von der zuständigen Provinzverwaltung ist nach einer Tatortbesichtigung sicher, dass das Vorgehen des Schafhalters durch den Gefahrenabwehr-Paragrafen 28 der schwedischen Jagdrechtsverordnung abgedeckt ist. Zeugen bestätigen, dass der Rüde, der am hellichten Tag auf die Herde losging, durch Vertreibungsversuche unbeeindruckt blieb und sogar die Warnschüsse ignorierte.

Am Rande: Dadurch, dass in Schweden immer mehr Weidetierhalter aufgeben, sind binnen weniger Jahre 20 Prozent der Weideflächen zugewachsen. Der Naturschutzverband beklagt massiven Artenschwund durch diese Biotopveränderung.