Drohender Abschuss: Schutz des Höckerschwans soll gelockert werden

Drohender Abschuss: Schutz des Höckerschwans soll gelockert werden

Der Höckerschwan scheint in der Schweiz nicht mehr sicher zu sein. Die nicht heimische Art habe sich in den vergangenen Jahren „ungestört“ vermehren können, sagt Paul Niederberger von der Partei CVP. Die übermäßige Population der Tiere sei dadurch entstanden, dass die Tiere keine natürlichen Feinde hätten und sie außerdem durch das Gesetz geschützt seien, heißt es in einem Bericht des Tagesanzeigers.

Die majestätischen Tiere werden zu einem Problem, da sie mit ihrem Kot Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen anrichten. Niederberger betont, dass das verschmutzte Gras dann auch nicht mehr von anderem Vieh gefressen werden könne, da es eine „Quelle für mögliche Krankheiten“ darstelle. Ob dies ein ausreichender Grund für einen Abschuss der Höckerschwäne ist, bleibt zu bezweifeln. Für schweizerische Tierschutzorganisationen ist allerdings klar, dass die Schwäne weiterhin geschützt werden müssen. Eine im Januar gestartete Petition hat mittlerweile etwa 16.000 Unterschriften erreicht.

Der Schweizer Tierschutz (STS) sieht in der Debatte eine Grundproblematik. In den vergangenen Jahren seien viele geschützte Arten zu „Konfliktarten“ erklärt worden, heißt es vonseiten des STS. In der Forderung nach einer erleichterten Regulation sieht der Schweizer Tierschutz den nächsten logischen Schritt, „um den Schutz möglichst aller Wildtierarten zu reduzieren“, heißt es in dem Bericht.

Federführend beteiligt bei der Petition war die Tierschützerin Mélanie Fellay. Diese schlägt vor, die Schwäne nicht mehr zu füttern. Durch den Verzicht auf das Füttern könnten viele der Probleme beseitigt werden – außerdem könnte so der drohende Abschuss, den sie als „barbarisch“ bezeichnet, verhindert werden. Auch Michael Schaad von der Vogelwarte Sempach sieht den Verzicht auf das Füttern als einen ersten Schritt an, um den Konflikt zu lösen. Schaad kritisiert dem Bericht zufolge außerdem die Darstellung der Schwäne durch den CVP-Politiker Niederberger. Höckerschwäne seien keine Gefahr für Spaziergänger und Kinder, jedoch betont er: „Die Leute müssen gebührend Abstand zum Höckerschwan wahren“, denn jedes Wildtier würde sich und seinen Nachwuchs verteidigen, wenn man ihm zu nahe komme.

Nach jetziger Gesetzeslage dürfen die Tiere nur in Ausnahmesituationen geschossen werden. Dabei muss bewiesen werden, dass sich durch den Abschuss erheblicher Wildschaden verhindern lässt. Allerdings klagen viele Fachleute über einen enormen Aufwand. Der Jagd- und Fischereiverwalter des Kantons Luzern, Peter Ullmann, dazu: „Wir sind daran interessiert, genügend große Kompetenzen im Management der Wildtierarten zu erhalten.“ Außerdem erwarte die lokale Bevölkerung, dass die kantonalen Fachstellen „bei Problemen zeitgerecht und mit vertretbarem Ressourcenaufwand agierten“, erklärte Ullmann.

Bevor der Schutz des Höckerschwans jedoch gelockert werden kann, muss der Bundesrat das Jagdgesetz ändern. Eine Möglichkeit könnte sein, für ausgewählte Gebiete eine Bestandsgröße zu bestimmen und den Kantonen zu erlauben, den Bestand zu regulieren, sobald die bestimmte Populationsgröße überschritten wird. Eine Alternative, um den drohenden Abschuss der Tiere doch noch zu umgehen, könnte das „Eierstechen“ sein. Dies wird während der Brutzeit im Frühling durchgeführt. Der Jagdverwalter des Kantons Oberwalden, Cyrill Kesselli, betonte: „Klar ist, dass der Eingriff zu einem früheren Zeitpunkt stattfindet, wenn die Entwicklung der Brut noch im Anfangsstadium ist.“