Das Protokoll zum Garmischer Rotwild-Frevel

Das Protokoll zum Garmischer Rotwild-Frevel

Den Muttertierschutz gibt’s ohnehin nicht mehr lange, sagt der Anwalt des Forstmanns a.D.

Das geschossene und augenscheinlich führende Alttier. Deutlich sichtbar die prall gefüllte Spinne. (Foto: privat)
Das geschossene und augenscheinlich führende Alttier. Deutlich sichtbar die prall gefüllte Spinne. (Foto: privat)

Kaum ein Thema bringt die Forstpartie höher auf die Palme als Kritik am praktizierten Muttertierschutz in so manchem Staatsrevier. Aber der Anlass, den Finger in die Wunde zu legen, kommt immer wieder aus den eigenen Reihen der Zunft. Wie jetzt vor dem Amtsgericht im bayerischen Garmisch-Partenkirchen (Wir berichteten). Nicht nur wegen dem Schonzeit-Abschuss von zwei Hirschkühen. Sondern vor allem wegen der Respektlosigkeit gegenüber Mitgeschöpfen.

Die streitbare Wildbiologin Dr. Christine Miller vom Verein „Wildes Bayern“ hat Protokoll geführt im Prozess gegen den pensionierten Forstmann. Revierleiter über 40 Jahre, nach eigener Darstellung ein erfahrener Jäger und Schweißhundeführer. Er traute sich zu, im Juni eine schwache Hirschkuh vom Schmaltier zu unterscheiden. Was unter hirschgerechten Jägern als ausgesprochen schwierig gilt. Tatsächlich streckte der erfahrene Waidmann eine schwache Kuh und dann noch ein Alttier mit praller Spinne (Gesäuge).

Das schwache Stück lieferte er in der Wildkammer als Schmaltier ab. Die ältere Kuh versuchte er am Tag drauf nachzusuchen. Aber erst am übernächsten Tag fanden Wanderer den Kadaver, ein paar hundert Meter vom Anschuss entfernt. Das Kalb des offensichtlich führenden Alttiers blieb verschollen. Was den Revierförster behaupten ließ, es habe wohl kein Kalb gegeben.

Soweit der Sachverhalt

Noch aufregender, was der Jägersmann seinen Verteidiger vortragen ließ. Denn diese Ausführungen geben tiefen Einblick in die Schalenwild-Philosophie so mancher Forstverwaltung. „Wir haben hier den § 22 Abs. 4 BjagdG, der abgeschafft werden soll. Diese Norm hat ihre Macken, da es an Bestimmtheit fehlt.“ Gemeint ist der Muttertierschutz im Bundesjagdgesetz. Und den werde es nicht mehr lange geben, glaubt der

Anwalt, er sei so gut wie abgeschafft: „Hat sich das Gericht eigentlich Gedanken gemacht, wie man mit so einer wackeligen Norm überhaupt umgehen soll?“

Schließlich gilt doch „Wald vor Wild“ und der Forstbezirk Oberammergau sei beim Schalenwildverbiss immer vorn dabei. Da könne es doch nicht sein, dass die meisten Jäger den Finger gerade lassen aus lauter Angst, ein Muttertier zu strecken.

Mit leichter Ironie lässt sich anmerken: Von solchen Skrupeln hat sich der Angeklagte jedenfalls nicht leiten lassen. Sondern in Wahrheit wohl den bedrohten Bergwald gerettet.

 

Das ganze Protokoll der erfahrenen und engagierten Wildbiologin findet sich auf den auch sonst höchst empfehlenswerten Seiten von „Wildes Bayern“: https://www.wildes-bayern.de/muttertierschutz-in-garmisch-abgeschafft/