Trentiner Problembären dürfen (vorerst) weiterleben

Veröffentlicht am 15.07.2023

Der italienische Staatsrat blockiert die Entnahmeverfügungen gegen die Bären JJ4 und MJ5 wegen Unverhältnismäßigkeit – Tierschützer wollen Verlegung „Gaias“ nach Rumänien

Zwei Braunbären. (Symbolbild: Ellen26 auf Pixabay)
Zwei Braunbären. (Symbolbild: Ellen26 auf Pixabay)

Der italienische Staatsrat hat gestern (14.07.2023), wie u. a. Südtirol News berichtet, in Rom entschieden, wie es mit den beiden Problembären MJ5 und JJ4, weitergehen soll. Der Staatsrat ist eine Instanz, für die es in Deutschland keine adäquate Entsprechung gibt. Am ehesten noch ist er vergleichbar mit dem Bundesverwaltungsgericht und ist in Italien sowohl zweite und letzte Instanz für Urteile der Regionalen Verwaltungsgerichte, für die ein Rekurs eingereicht worden ist.Das Verwaltungsgericht der unabhängigen Provinz Trient hatte in einer  vorläufigen Untersuchung die Rechtmäßigkeit der vom Präsidenten der Autonomen Provinz Trient, Maurizio Fugatti, unterzeichneten Abschussdekrete bestätigt, die Grundlage für die Tötung der gefährlichen Bären JJ4 und MJ5 sein sollten (wir berichteten). Dagegen hatten diverse Tierrechtsorganisationen Einspruch eingelegt.

Diesen hat jetzt der Staatsrat stattgegeben und die Entnahmeverfügungen vorerst aufgehoben. Begründet wird die Aufhebung mit der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme sowie mit ihrer Unvereinbarkeit mit europäischen und staatlichen Regelungen. Gemäß italienischem Recht müssten erst Alternativmaßnahmen geprüft werden, bevor eine „ultima ratio“, wie die Tötung der Bären, in Betracht gezogen werden könnte. So sei eine Entnahme nur gerechtfertigt, wenn es keine andere Lösung mehr gebe.

Damit ist das letzte Wort in dem Fall aber noch lange nicht gesprochen – zu kompliziert ist das italienische Verwaltungsrecht und so geht der Fall erneut an das Verwaltungsgericht in Trient, das die endgültige Entscheidung treffen wird.

Für die Tierschützer, die eine Verlegung der gefangenen Bärin Gaia nach Rumänen fordern, wo es ein Bärenschutzgebiet gebe, das sie und auch MJ5 im Fall seiner Gefangennahme aufnehmen würde, ist dieses Urteil ein Sieg. Fakt ist jetzt, dass weder die Bärin JJ4, noch der Bär MJ5, der bisher noch nicht eingefangen werden konnte, bis zu einem neuen Urteil erst einmal nicht getötet werden dürfen. Wann das nächste Urteil gesprochen wird, steht noch nicht fest.