LJV Rheinland-Pfalz bekommt Rückendeckung vom Jagdaufseherverband

Veröffentlicht am 12.07.2023

Jagdaufseherverband Rheinland-Pfalz e.V. beteiligt sich am Aufruf zur Bestreikung des Fallwildentsorgung

Ein toter Dachs als „Fallwild“ am Straßenrand. Ein von der Polizei auf die Fahrbahn gesprühter Pfeil, soll dem Jäger, die Suche nach dem verendeten Wildtier erleichtern. Bis Ende August bleiben diese Zeichen von Jägern jedoch unbeachtet. (Symbolbild: iStock/heckepics)
Ein toter Dachs als „Fallwild“ am Straßenrand. Ein von der Polizei auf die Fahrbahn gesprühter Pfeil, soll dem Jäger, die Suche nach dem verendeten Wildtier erleichtern. Bis Ende August bleiben diese Zeichen von Jägern jedoch unbeachtet. (Symbolbild: iStock/heckepics)

Scharf kritisiert hatte der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz den Entwurf des neuen Jagdgesetzes (wir berichteten) und bekommt jetzt Rückendeckung vom Jagdaufseherverband Rheinland-Pfalz e.V..

In einer Pressemitteilung zeigt sich der Verband „teilweise entsetzt und brüskiert über den Regierungsentwurf (von SPD/GRÜNE/FDP) zum neuen Landesjagdgesetz“ und teilt die Kritik, die der Landesjagdverband gegenüber der Jagdgesetznovelle geäußert hatte. Auch beteiligen sich die Jagdaufseher am Streikaufruf bezüglich der Fallwildentsorgung in ganz Rheinland-Pfalz bis zum 31. August.

Darüber hinaus stößt es beim Jagdaufseherverband auf völliges Unverständnis, dass die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sich nicht mehr im Entwurf zum neuen Jagdgesetz wiederfinden. Dabei hätte sich gerade der Jagdaufseher, nach Meinung des Verbandes als Schnittstelle zwischen diversen Behörden und der Polizei etc. im jagdpraktischen Alltag bewährt.

„Dass gerade diese gesetzlich geprüften Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher, die fortbildungswillige und qualifizierte Jäger und Jägerinnen sind, aus dem Landesjagdgesetz eliminiert werden, ist unerträglich! Dies ist der Todesstoß für die vielgepriesene Weiterbildung!“, heißt es in der Mitteilung des Jagdaufseherverbandes.

Deshalb fordert der Jagdaufseherverband Rheinland-Pfalz die Landesregierung auf, die Arbeit der Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher anzuerkennen und dies im Landesjagdgesetz zu dokumentieren!