Landesjagdverband MV fordert weitere Anpassungen am Jagdgesetz

Veröffentlicht am 19.01.2024

Modifikationen bei Mindestabschuss und Jagdpachtzeit positiv aufgenommen, doch weitere Nachbesserungen gefordert

Wildschweine im Wald. (Symbolbild: Paul Henri Degrande auf Pixabay)
Wildschweine im Wald. (Symbolbild: Paul Henri Degrande auf Pixabay)

In der Sitzung des Agrarausschusses vom Mittwoch (17.01.2024) hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus wesentliche Änderungen an seinem Entwurf zum Jagdgesetz vorgenommen (wir berichteten). Die geplante ungedeckelte Abschussregelung für Rot-, Dam- und Muffelwild wurde modifiziert. Nun soll die Altersklasse II wie bisher von den Hegegemeinschaften geplant und ein ungedeckelter Abschuss in den Altersklassen O und I ermöglicht werden. Diese Anpassung, die der bisherigen Praxis in Bestandsabbaugebieten entspricht, wird als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Jedoch warnt der Landesjagdverband vor den Risiken einer Übernutzung der jüngeren Altersklassen und empfiehlt eine zusätzliche Deckelung von 20 % der Überschreitung des Mindestabschusses, um das internationale Artenschutzrecht zu wahren und einen gesunden Wildbestand sicherzustellen.

Weiterhin begrüßt der Verband die Anpassung der Mindestjagdpachtzeit auf neun Jahre, entsprechend der Maßgabe des Bundesjagdgesetzes, und betont die Möglichkeit individueller Vertragsgestaltung. Die Entscheidung, die Nachtjagd auf Rehwild sowie die Verwendung von Nachtzieltechnik außerhalb der Schwarz- und Raubwildjagd zu verbieten und den jagdlichen Einsatz von Drohnen zu untersagen, findet ebenfalls Zustimmung.

Jedoch besteht weiterhin Handlungsbedarf:

„Zum völlig unsinnigen Verbot der Totschlagfalle außerhalb von Natura-2000-Gebieten“ erhofft sich der Verband allerdings Änderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Ungleichbehandlung nach Gebietscharakter sei schlicht verfassungswidrig und ein wirksamer Bodenbrüterschutz ist und bleibt für den LJV wichtig. Ebenso wird das Fehlen einer Entscheidung zum Einvernehmensprinzip bei der Verwendung der Jagdabgabe kritisiert. Der Landesjagdverband besteht auf seiner Forderung, nicht als bloßer Zustimmungsverein im Obersten Jagdbeirat zu fungieren, sondern eine angemessene Einflussnahme auf die Finanzmittelverteilung zu gewährleisten.

Dr. Florian Asche betonte darüber hinaus im Namen des Präsidiums, dass der Landesjagdverband MV in den kommenden Tagen Aktionen vorbereiten wird, um seine Positionen zu untermauern und die Interessen der Jägerinnen und Jäger des Landes deutlich zu vertreten.