ASP: Brandenburg hebt „Weiße Zonen“ um Kerngebiete 4 und 5 auf

Veröffentlicht am 28.08.2023

Davon betroffen sind die Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Bache mit noch gestreiften Frischlingen. (Symbolbild: Josef Stückel auf Pixabay)
Bache mit noch gestreiften Frischlingen. (Symbolbild: Josef Stückel auf Pixabay)

Seit etwa zweieinhalb Jahren bekämpft das Land Brandenburg die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und setzt sich gegen den Seuchendruck aus West-Polen zur Wehr. Durch umfassende Maßnahmen wie Fallwildsuchen, den Bau von Zäunen und die Entnahme von Wildschweinen konnte die weitere Verbreitung der Seuche in westlicher Richtung erfolgreich gestoppt werden. In den Kerngebieten mehrerer Landkreise wurden seit Monaten keine neuen Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Schwarzwild mehr verzeichnet.

Nachdem bereits im Jahr 2022 drei Kerngebiete und im Jahr 2023 vier weitere aufgehoben werden konnten, erlauben die Erfolge der Bekämpfungsmaßnahmen nun die Aufhebung der weißen Zone um die Kerngebiete 4 und 5. Diese Zone erstreckt sich über die Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder). Sie wird in den Status Sperrzone II überführt, wodurch hier die entsprechenden Maßnahmen für diese Zone gelten.

Für eine erfolgreiche Fortsetzung der Bekämpfung und Ausrottung der Afrikanischen Schweinepest ist auch in diesem Bereich eine verstärkte Entnahme der verbliebenen Wildschweine von großer Bedeutung. Hierzu werden alle Jagdausübungsberechtigten gezielt über Nachweise von Schwarzwild informiert. Die Lokalisierung von Wildschweinen erfolgt mithilfe von Hubschrauber- und Drohnenüberflügen, die vor allem nachts aufgrund der warmen Temperaturen durchgeführt werden müssen.

Es bleibt extrem wichtig, die Zäune sicher zu verschließen. Die Bevölkerung wird erneut gebeten, Tore nach Nutzung oder bei unerwartetem Auffinden in offener Position zu schließen. Etwaige Schäden sollen per E-Mail an asp_zaun@l-os.de gemeldet werden. Die zügige Umsetzung der Entnahmemaßnahmen trägt dazu bei, dass weitere Schritte in Richtung Aufhebung der Sperrmaßnahmen schneller erfolgen können.

Gesamtübersicht der ASP-Restriktionszonen mit Stand 28.08.2023:

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