Zwei Männer ließen es im Wald ordentlich krachen und bekommen dafür die Rechnung

Veröffentlicht am 22.01.2024

Verstoß gegen das Sprengstoff- das Landesjagd- und das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz wird für zwei Männer wahrscheinlich teuer werden

Ein explodierender Feuerwerkskörper. (Symbolbild: Till Frers auf Pixabay)
Ein explodierender Feuerwerkskörper. (Symbolbild: Till Frers auf Pixabay)

In einem Waldgebiet der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Mosbruch (Landkreis Vulkaneifel) wurden am Abend des 20. Januar 2024 zwei junge Männer, 26 und 22 Jahre alt und aus dem Bereich der VG Kelberg kommend, dabei ertappt, wie sie mehrere Feuerwerkskörper zündeten.

Dieser grobe Unfug der beiden Männer verstieß nicht nur gegen das Sprengstoffgesetz, welches das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne spezielle Erlaubnis lediglich in der Silvesternacht erlaubt, sondern hatte auch weitere schwerwiegende Folgen. Die abgebrannten Feuerwerkskörper störten nämlich die Jagd und führten dazu, dass Wildtiere in Unruhe versetzt und aufgescheucht wurden. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Landesjagdgesetz dar.

Zusätzlich wurden durch das Mitbringen von brennbaren Gegenständen in den Wald auch Bestimmungen des Landeswaldgesetzes missachtet. Die Polizei leitete aufgrund dieser Vergehen, wie die Polizeidirektion Wittlich abschließend mitteilt, ein Ermittlungsverfahren gegen die jungen Männer ein.