In Sachsen-Anhalt gibt es jetzt neue Regeln für den Umgang mit Wölfen. In der „Leitlinie Wolf“, die Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) veröffentlichte, wird erstmals klar definiert, wann bei einem Tier ein „auffälliges Verhalten“ vorliegt und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt.
Aus dem 26-seitigen Dokument wird deutlich, was der oberste Grundsatz für den Umgang mit Wölfen sein soll: „Die Sicherheit des Menschen steht an erster Stelle.“ Für ein Ereignis wie beispielsweise „Wolf nähert sich mehrfach Menschen, interessiert sich anscheinend für Menschen“ gibt der Leitfaden die Empfehlung: „Möglichst im Anfangsstadium überwachen und/oder vergrämen. Bei Nichterfolg entfernen.“ Die sofortige Entfernung eines Tiers ist dann geboten, wenn ein Wolf „unprovoziert aggressiv“ auf Menschen reagiert, etwa aufgrund einer Tollwuterkrankung. Mehrere weitere Maßnahmen definiert die Liste für Fälle, in denen Wölfe zum Beispiel ungeschützte Nutztiere töten, sich Ortschaften nähern oder aggressiv auf Hunde reagieren.
Beim Auftreten eines verhaltensauffälligen Wolfs sollen laut der neuen Leitlinie die notwendigen Maßnahmen wie eine Vergrämung oder Tötung durch das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Wolfskompetenzzentrum und im Einvernehmen mit dem für Naturschutz zuständigen Ministerium festgelegt werden. Vor einer Entnahme seien jedoch zunächst Maßnahmen zur Vergrämung zu prüfen.
Grundsätzlich wird in dem Leitfaden der Schutzstatus des Wolfs betont. „Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig“, heißt es im Text. Ziel der Leitlinie sei es, „das Zusammenleben mit dem Wolf in Sachsen-Anhalt möglichst konfliktarm zu gestalten“.
Für folgende Fallbeispiele benennt die Leitline Ursachen und Handlungsbedarf: