Weiteres ASP-Kerngebiet in Brandenburg aufgehoben

Veröffentlicht am 23.09.2023

Seit mehr als zwölf Monaten wurde in dem von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Kerngebiet 8 im Landkreis Uckermark kein neuer ASP-Fall mehr festgestellt.

Ein Wildschweinkeiler in schwarz-weiß. (Symbolbild: Ben Kerckx auf Pixabay)
Ein Wildschweinkeiler in schwarz-weiß. (Symbolbild: Ben Kerckx auf Pixabay)

Das ausgewiesene ASP-Kerngebiet 8 wird durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Uckermark aufgehoben. Infolgedessen können die Nutzungsbeschränkungen, die insbesondere für Land- und Forstwirtschaft galten, aufgehoben werden. Weitere Details dazu finden sich in der Allgemeinverfügung des Landkreises. Es ist jedoch zu beachten, dass zusätzliche Erleichterungen für Schweinehalter, insbesondere in Bezug auf das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II, erst nach deren Aufhebung durch die EU-Kommission möglich sind. Die bestehenden ASP-Zäune bleiben vorerst weiterhin bestehen.

In der nachfolgenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten nach der Aufhebung des Kerngebiets muss die Reduzierung des Schwarzwildbestandes weiterhin intensiviert werden. Die Jägerschaft wird ihre Bemühungen verstärken, um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen, heißt es aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).Seit September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) über einwandernde Wildschweine aus Westpolen in das gesamte Land Brandenburg eingeschleppt, entlang der polnisch-brandenburgischen Grenze. Dies führte zur Einrichtung von insgesamt elf Kerngebieten (KG). Acht dieser Kerngebiete (KG 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9) konnten bereits aufgehoben werden. Die drei verbleibenden Kerngebiete (KG 6, 10 und 11) betreffen die Kreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz im Land Brandenburg.

Bei einer anhaltenden und stabilen Situation in Bezug auf die Seuche plant das Brandenburger Verbraucherschutzministerium noch in diesem Jahr die Aufhebung weiterer Restriktionszonen.