Warnung vor Aujeszkyscher Krankheit im Landkreis Nienburg bleibt bestehen

Veröffentlicht am 10.04.2024

Einen ersten positiven Antikörper-Nachweis (AK) der Aujeszkyschen Krankheit bei einem Wildschwein bestätigte eine zweite Probe zwar nicht, dennoch hält der Landkreis Nienburg seine an Schweinehalter, Jäger und Hundehalter gerichteten Warnungen aufrecht

Eine Rotte Wildschweine. (Symbolbild: Michal Renčo auf Pixabay)
Eine Rotte Wildschweine. (Symbolbild: Michal Renčo auf Pixabay)

Nach einem ersten positiven Antikörper-Nachweis (AK) der Aujeszkyschen Krankheit bei einem Wildschwein im Flecken Steyerberg, Landkreis Nienburg, am Montag, dem 08.04.2024, und einem anschließenden negativen Befund in einer Kontrolluntersuchung, hält das Veterinäramt seine Warnungen an Schweinehalter, Jäger und Hundehalter weiterhin aufrecht. Trotz der nicht bestätigten Folgeuntersuchung weist der erste positive Befund auf die mögliche Präsenz des Erregers in der Schwarzwildpopulation hin.

Vorsichtsmaßnahmen dringend empfohlen

Trotz der uneindeutigen Befunde wird zur erhöhten Aufmerksamkeit geraten. Für die hochansteckende und bei Hausschweinen meldepflichtige Viruserkrankung sind viele Säugetierarten empfänglich, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, auch für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Bei Haustieren äußert sich die Erkrankung typischerweise mit einem massiven Juckreiz und führt schnell zum Tod.

Bei Schweinen ist der Verlauf dagegen altersabhängig, mit schweren Krankheitserscheinungen bei jungen Saugferkeln und milderen Verläufen bei erwachsenen Tieren. Bei Hausschweinen konnte die Seuche in Deutschland durch strikte Bekämpfungsmaßnahmen getilgt werden. Seit 2003 gilt Deutschland offiziell als frei von der Aujeszkyschen Krankheit doch die wiederkehrenden seropositiven Befunde bei Wildschweinen in Niedersachsen, insbesondere im südlichen Teil, seit 2011 und das mittlerweile in 25 Landkreisen festgestellte Vorkommen der Krankheit, zeigen, dass eine ständige Überwachung und Vorsicht geboten sind.

Anders als bei Hausschweinen ist die Feststellung der Aujeszkyschen Krankheit bei Wildschweinen jedoch weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch gewertet.

Jägern wird besonders nahegelegt, den Aufbruch von Wildschweinen nicht an Hunde zu verfüttern und Spaziergängern, darauf zu achten, dass ihre Hunde keinen Kontakt zu toten Wildschweinen haben. Das Virus zeigt eine hohe Überlebensfähigkeit und wird nicht durch Fleischreifung oder Gefrierprozesse inaktiv. Infektionen bei Hunden oder Katzen verlaufen immer tödlich, ohne dass eine Behandlungs- oder Impfmöglichkeit besteht.

Verantwortung der Schweinehalter

Schweinehalter, die zugleich als Jäger sind, tragen eine besondere Verantwortung, ihre Bestände vor einer Einschleppung der Seuche zu schützen. Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ist essenziell, um eine Übertragung des Erregers auf Hausschweine zu verhindern. Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem AK-Virus ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu kontaktieren.

Weitere Informationen zur Aujeszkyschen Krankheit und zu den empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen finden sich unter dem folgenden Link: Aujeszkysche Krankheit Informationen

Quelle: Landkreis Nienburg/Weser