Vogelgrippe im Kreis Gütersloh ausgebrochen

Veröffentlicht am 14.12.2023

Ausbruch der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen bestätigt – Sofortige Schutzmaßnahmen eingeleitet

Hahn und Hühner auf einem Hof im Freien. (Symbolbild: svklimkin auf Pixabay)
Hahn und Hühner auf einem Hof im Freien. (Symbolbild: svklimkin auf Pixabay)

Das Friedrich-Loeffler-Institut, als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat den ersten Ausbruch der Geflügelpest in der Wintersaison 2023/2024 in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Der Vorfall ereignete sich in einem Betrieb im Kreis Gütersloh. Bereits am Sonntag (10.12.2023) wurde der Betrieb vorsorglich gesperrt. In Zusammenarbeit mit den Landesbehörden hat das Veterinäramt des Kreises Gütersloh umgehend alle notwendigen Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung eingeleitet, darunter die Tötung des betroffenen Geflügels gemäß den Anordnungen des Kreisveterinäramtes.

Der Kreis Gütersloh implementiert zusätzliche Schutzmaßnahmen, deren genaue Regelungen in den Restriktionszonen festgelegt sind. Informationen dazu finden sich in der Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh vom 13. Dezember 2023, abrufbar unter: Link zur Mitteilung des Kreises.

Geflügelhalterinnen und -halter werden aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen strikt zu befolgen, um die Einschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Dazu gehören die Fütterung von Geflügel an für Wildvögel unzugänglichen Stellen, getrennte Tränken für Wildvögel und Hausgeflügel sowie die sichere Aufbewahrung von Futter und Einstreu. Bei erhöhten Tierverlusten ist eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt ihres Kreises zu melden.

Hintergrund

Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 ausgelöst. Es handelt sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit, bei der Nutzgeflügel, Zier- und Wildvögel gleichermaßen gefährdet sind. Symptome sind unter anderem hohes Fieber, Atemnot und Legeleistungsstörungen. Infektionen werden ausschließlich durch amtliche Laboruntersuchungen bestätigt.