Verbot von Wärmebildkameras und Nachtsichtgeräten beim Jagen in Dänemark

Veröffentlicht am 04.10.2023

Der Dänische Jagdverband weist auf das Verbot der Nutzung elektronischer Hilfsmittel zum Ansprechen von Wild während der Jagdausübung hin.

Auf der Jagd, sprich wie der Jäger hier, mit geschulterter Waffe, wäre das „Abglasen“ mit einem Wärmebildgerät in Dänemark verboten! (Beispielbild: K&K Premium Jagd)
Auf der Jagd, sprich wie der Jäger hier, mit geschulterter Waffe, wäre das „Abglasen“ mit einem Wärmebildgerät in Dänemark verboten! (Beispielbild: K&K Premium Jagd)

Was in deutschen Revieren seit einiger Zeit bereits völlig selbstverständlich ist, manch ein Jäger geht mittlerweile sogar ohne Fernglas auf den Hochsitz, ist in Dänemark strengstens verboten: Die Benutzung von Wärmebildgeräten oder Nachtsichtgeräten bei der Jagdausübung.

Auch in Dänemark sind Wärmebild- und Nachtsichtgeräte unter Jägern weit verbreitet. Doch weist der Dänische Jagdverband (Danmarks Jægerforbund) jetzt explizit darauf hin, dass es streng verboten ist, solche Ausrüstungsgegenstände mit auf die Jagd zu nehmen. Solche Geräte dürften nur zur Regulation von Marderhunden und Waschbären verwendet werden, heißt es weiter.

Laut der Verordnung über die Aussetzung von Wild, Jagdmethoden und Jagdausrüstung ist es nämlich in Dänemark verboten, bei der Jagd „…elektronische Geräte zur Ortung des Wildes zu verwenden, einschließlich wärmebildgebender Geräte und Geräte mit elektronischer Bildverstärkung.“

Dies stellt ein eindeutiges Verbot des Einsatzes elektronischer Ausrüstung zur Ortung (und gegebenenfalls nachfolgendem Erlegen und Auffinden nach dem Schuss) von Wild während der Jagd dar, die grundsätzlich nach den allgemeinen Bestimmungen des Jagdgesetzes erfolgen muss.

Wann beginnt die Jagd?

Um genauer festzulegen, wann die Jagd beginnt und endet, hat die Forst- und Naturschutzbehörde in einem Schreiben vom 2. Februar 2006 das Jagdrecht wie folgt ausgelegt:„Die Jagdausübung besteht darin, das Wild zu verfolgen, aufzusuchen, zu erlegen und anschließend in Besitz zu nehmen.“Es besteht daher kein Zweifel daran, dass die Absicht und das Verständnis des Jagdgesetzes von „Jagd“ alle Handlungen umfassen, die darauf abzielen, Wild nachzustellen. In der Praxis bedeutet dies, dass Wärmebildkameras etc. nicht verwendet werden dürfen, um Wild zu lokalisieren, um ihm nachzustellen und gegebenenfalls zu erlegen, und dass auch nachfolgend keine Wärmebildkameras etc. verwendet werden dürfen, um eventuell erlegtes Wild zu finden.

Darf ein Wärmebild-Handgerät etc. verwendet werden, um in der Woche vor der Eröffnung der Bockjagd Böcke zu bestätigen?

Ja, denn in dieser Situation wird keine Schusswaffe mitgeführt und es handelt sich nicht um Jagd. Es gibt keine Urteile darüber, wo die Grenze liegt, aber grundsätzlich sollte kein elektronisches Hilfsmittel zur Beobachtung von Wild bei der Jagd mitgeführt werden, es sei denn, es handelt sich eindeutig um die Regulierung von Marderhunden oder Waschbären.

Benötigt man eine Erlaubnis?

Gemäß dem Waffengesetz bedarf es einer Erlaubnis der Polizei, „Optisch-elektronische Zielgeräte mit Lichtstrahl oder elektronischer Lichtverstärkungs- oder Infrarotausrüstung, sofern sie für die Montage auf Schusswaffen oder Armbrüsten vorgesehen sind“, zu besitzen.

Das bedeutet, dass Lichtverstärkende und thermische Zieloptiken oder Clip-on-Systeme, die auf das Gewehr oder einfach auf das normale Zielfernrohr montiert werden können, einer polizeilichen Erlaubnis erfordern. Die Erlaubnis, die kostenlos ist, muss bei der Verwendung der Ausrüstung mitgeführt werden.

Handgehaltene thermische und lichtverstärkende Geräte benötigen jedoch keine Erlaubnis und können daher von jedermann gekauft und besessen werden.

Was ist also erlaubt?

Wie bereits zu Beginn dieses Artikels erwähnt, ist es im Zusammenhang mit der Jagd verboten, „…elektronische Geräte zur Ortung des Wildes zu verwenden, einschließlich wärmebildgebender Geräte und Geräte mit elektronischer Bildverstärkung“, aber thermische und lichtverstärkende Geräte dürfen unter bestimmten Bedingungen zur Regulierung von Marderhunden und Waschbären verwendet werden – und nur von Marderhunden und Waschbären.

Lichtverstärkende Zielgeräte dürfen jedoch nur im Zusammenhang mit der schon erwähnten Regulation an angelegten Futterstellen verwendet werden, und thermische Zielgeräte dürfen in Dänemark überhaupt nicht verwendet werden.