Trotz steigender Kormoranpopulation keine Ausweitung der Kormoranverordnung in M-V möglich

Veröffentlicht am 26.01.2024

Umweltminister Backhaus: Rechtliche Möglichkeiten beim Kormoranmanagement bereits voll ausgeschöpft

Ein Kormoran, der mit ausgebreiteten Flügeln auf einem Holzpfahle in einem Gewässer sitzt. (Symbolbild: Eszter Miller auf Pixabay)
Ein Kormoran, der mit ausgebreiteten Flügeln auf einem Holzpfahle in einem Gewässer sitzt. (Symbolbild: Eszter Miller auf Pixabay)

In einer Stellungnahme zu einem Antrag der Opposition im Landtag zur Ausweitung der Kormoranverordnung M-V betont Umweltminister Dr. Till Backhaus, dass die bestehende Verordnung bereits alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um fischereiwirtschaftliche Schäden durch Kormorane abzuwenden.

Kormoranverordnung M-V: Balance zwischen Artenschutz und Fischereiwirtschaft

Dr. Backhaus erläutert, dass eine Kormoranverordnung, basierend auf dem Bundesnaturschutzgesetz, nicht pauschal auf die Reduzierung der Kormoranpopulation abzielen kann. Vielmehr müssen die Maßnahmen erforderlich und geeignet sein, um konkrete fischereiwirtschaftliche Schäden zu verhindern. Aktuell erlaubt die Verordnung das Schießen von Kormoranen in fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässern und Teichanlagen außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparken sowie das Verhindern der Neugründung von Brutkolonien durch Störungen in der Koloniebildungsphase.

Optionen für Fischteichanlagen und Küstengewässer

Für Küstengewässer konnte bisher keine hinreichende Begründung für den Nachweis ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden vorgelegt werden. Daher sind diese Gebiete nicht in der Kormoranverordnung M-V berücksichtigt. In Fällen, in denen eine Entnahme von Kormoranen notwendig erscheint und die Voraussetzungen der Kormoranverordnung nicht vorliegen, besteht jedoch die Möglichkeit, individuelle Ausnahmeanträge zu stellen. Diese wurden in der Vergangenheit bereits für zwei Fischteichanlagen genehmigt.

Kontinuierliche Beobachtung der Kormoranpopulation

Das Ministerium will die Gesamtsituation der Kormoranpopulation in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin im Blick behalten. Dr. Backhaus versichert, dass bei sich ändernden Rahmenbedingungen auch Anpassungen der Rechtsgrundlagen erwogen werden können. In den letzten fünf Jahren hat die Entwicklung des Brutbestandes in Mecklenburg-Vorpommern folgende Zahlen hervorgebracht:

2019: 15.133 Brutpaare in 17 Kolonien2020: 13.207 Brutpaare in 19 Kolonien2021: 10.740 Brutpaare in 20 Kolonien2022: 11.085 Brutpaare in 23 Kolonien2023: 12.794 Brutpaare in 22 Kolonien

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern