Heute (26.01.2024) tritt in Schleswig-Holstein das novellierte Landesjagdgesetz in Kraft. Nach der zweiten Lesung im Landtag am 13.12.2023 und einer Abstimmung ohne Aussprache wurden wichtige Änderungen beschlossen. Heiner Rickers, Vorsitzender des Umwelt- und Agrarausschusses, hob hervor, dass der Gesetzesentwurf mit Mehrheit der Stimmen von CDU, Grünen, FDP und SSW angenommen wurde.
Die Novelle sieht unter anderem die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht vor, allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit. Des Weiteren werden signifikante Anpassungen in Bezug auf den Umgang mit invasiven Arten, die Einführung von Gruppenabschussplänen sowie die Pflicht eines Schießnachweises auf Gesellschaftsjagden für Schalenwild umgesetzt.
Einige der Kernpunkte der Gesetzesänderung sind:
Wolf unter Jagdrecht: Der Wolf wird mit einer ganzjährigen Schonzeit in das Jagdrecht aufgenommen.Jagdzeit für Nutria: Die Nutria erhält eine ganzjährige Jagdzeit, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des §22 Abs. 4 BJagdG.Einsatz von Nachtsichttechnik: Der Einsatz von bisher zulässiger Nachtsichttechnik wird nun auch für Haarraubwild und Nutria erlaubt.Gruppenabschusspläne: Diese werden gesetzlich verankert, um eine effizientere Wildbestandsregulierung zu ermöglichen.Schießnachweis für Gesellschaftsjagden: Die Einführung eines Schießnachweises wird verpflichtend für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild.Die Details zur Ausgestaltung des verpflichtenden Schießnachweises werden zeitnah erlassen. Die Änderungen sollen zur effizienten Regulierung von Wildbeständen und zur Förderung verantwortungsvoller Jagdpraktiken beitragen. Wir werden weiterhin über die Entwicklungen informieren.
GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES LANDESJAGDGESETZES UND ANDERER VORSCHRIFTEN (AB SEITE 2)
Quelle: LJV Schleswig-Holstein