Rodewalder Wolf kostete Niedersachsen bereits 1,25 Mio. €

Rodewalder Wolf kostete Niedersachsen bereits 1,25 Mio. €

Lies zum neuen Bundesnaturschutzgesetz: „Wichtiger Schritt hin zu Wolfs-Management“.

Ein Rudel Wölfe im Wald (Foto: jggrz)
Ein Rudel Wölfe im Wald (Foto: jggrz)

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies zeigt sich erleichtert, dass das neue Bundesnaturschutzgesetz der Bundesregierung auch den Bundesrat passiert hat. „Damit kommen wir unserem Ziel näher, mit einem nationalen Wolfs-Managementplan Kriterien und Methoden zu entwickeln, mit der die Zahl der Tiere in Niedersachsen reguliert werden kann“, betont Lies, der sich nachdrücklich dazu bekennt, „den Wolf als Art zu erhalten und die Akzeptanz für den Wolf bei den Bürgern trotz aller Nutztierrisse dauerhaft zu sichern“.

Mit dem veränderten Bundesnaturschutzgesetz sei es nun möglich, so der Umweltminister in seiner Rede vor dem Bundesrat, „einen Plan zu entwickeln, wo Wölfe leben können.“

Auf der anderen Seite könne man in Zukunft „auch klar definieren, wo der Wolf unter Umständen im Sinne der der Deichsicherheit oder in Gebieten, die aus Gründen des Naturschutzes auf extensive Beweidung angewiesen sind, zu einer immensen Gefahr wird. Niedersachsen ist gerne bereit, sich aktiv in den Prozess zur Konzeption eines nationalen Wolfsmanagementplans einzubringen“, versicherte Lies in der Länderkammer.

Mit dem übergeordneten Ziel, lebensfähige Wolfspopulationen zu erhalten, sei zugleich die Frage verbunden, „ob man nicht bereits heute über ein Zonenmanagement nachdenken muss“, ergänzte der Umweltminister: „Frankreich macht dies vor. Unbeanstandet von der EU hat man dort einen nationalen Handlungsplan entwickelt, der ein langsames Ansteigen der Population bis hin zu einem günstigen Erhaltungszustand sicherstellt und zugleich die Gefahren, die vom Wolf ausgehen, begrenzt“.

Es sei einfach in Zukunft unmöglich, dass Niedersachsen allein für einen einzigen Rüden, den sogenannten Rodewalder Wolf, wegen seiner gewaltigen Rissstrecke „schon Kosten von 1,25 Millionen Euro zusätzlich an Herdenschutzförderung stemmen musste“.

Das sei kein Modell für die Zukunft. Stattdessen müsse künftig gelten: „Auch ein drohender ernster Schaden reicht aus, um konsequent zu reagieren und Wölfe zu entnehmen.“ Denn trotz des wichtigen Naturschutzgedankens sei eins auch sicher: „Nicht jeder Wolf darf alles.“

Die vollständige Rede des Niedersächsischen Umweltministers zu TOP 7 „Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ finden Sie hier.

 

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 14. Februar 2020, Hannover