Pauschalerlaubnis für Fischotter-Abschuss gestoppt

Veröffentlicht am 02.05.2024

Gerichtsurteil in München: Abschussverbot für Fischotter in Bayern bestätigt

Ein Fischotter. (Symbolbild: Sabine auf Bixabay)
Ein Fischotter. (Symbolbild: Sabine auf Bixabay)

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München hat entschieden, dass die Ausnahmeverordnung der bayerischen Regierung, die den Abschuss von bis zu 32 Fischottern in Ostbayern erlauben sollte, rechtswidrig ist. Diese Entscheidung folgt einer erfolgreichen Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bund Naturschutz Bayern (BN), die bereits im September 2023 eingereicht wurde.

Die beiden Naturschutzorganisationen hatten gegen die Abschussverordnung geklagt, da sie gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht verstößt und zudem keine zuverlässige Kontrolle des Abschuss-Kontingents gewährleistet. Der VGH gab bereits am 30. November 2023 einem Eilantrag der Umweltverbände statt und setzte die Abschusserlaubnis sofort aus. Das jüngste Urteil bestätigt nun das endgültige Aus für die Pauschalerlaubnis des Fischotter-Abschusses.

Die DUH und der BN setzen sich weiterhin für den Schutz des streng geschützten Fischotters ein und fordern nachhaltige Maßnahmen für die Teichwirtschaft. Vorgeschlagen werden beispielsweise Ablenkteiche und Zäune, um Konflikte zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft effektiv zu lösen.