Neuigkeiten zu den hessischen Wölfen – Monat Juni

Veröffentlicht am 07.08.2023

Weiterer Nachkomme aus dem Wildfleckener Rudel genetisch erfasst

Ein Wolf. (Symbolbild: Hans Harbig auf Pixabay)
Ein Wolf. (Symbolbild: Hans Harbig auf Pixabay)

Das Wolfszentrum Hessen im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie informiert über die nun vorliegenden Ergebnisse des hessischen Wolfsmonitorings sowie der Begutachtung von Nutztierschäden aus dem Juni:

Anfang Juni konnte ein weiterer Nachkomme des Rudels, welches auf dem Truppenübungsplatzes Wildflecken grenzübergreifend zu Bayern sesshaft ist, genetisch nachgewiesen werden. Der Genetiknachweis des Rüden GW3519m gelang über die Analyse einer Kotprobe, die auf dem Truppenübungsplatz in der Rhön aufgefunden wurde. Insgesamt sind damit fünf Nachkommen aus dem Rudel genetisch erfasst.

In Hessen haben im Juni nachweislich zwei Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere stattgefunden. Die Übergriffe ereigneten sich im Main-Kinzig-Kreis sowie im Landkreis Fulda. Dabei wurden insgesamt zwei Schafe getötet und ein Schaf verletzt. An dem toten Schaf im Landkreis Fulda konnte die DNA des Rüden GW3179m festgestellt werden. Das Tier ist ein Nachkomme aus dem Territorium Wildflecken, welches bereits mehrfach im Landkreis Fulda sowie im Main-Kinzig-Kreis nachgewiesen wurde. In dem zweiten Fall konnte zwar ebenfalls Wolfs-DNA gesichert werden, allerdings war eine Genotypisierung und somit der Nachweis eines konkreten Individuums nicht möglich.

Darüber hinaus wurde auch ein im Mai gemeldetes Rinderkalb aus dem Odenwaldkreis mit hinreichender Sicherheit durch einen Wolf getötet. Der Fall konnte erst im Juni abschließend bewertet werden, da an dem Kalb selbst keine DNA-Spuren eines Wolfes gesichert werden konnten. Da die Spurenlage vor Ort allerdings auf die Beteiligung eines Wolfes hingedeutet hat, wurde der Fall mit der Kategorie „Wolf mit hinreichender Sicherheit“ bewertet. Diese Kategorie dient dazu, dass Weidetierhaltende auch dann die Möglichkeit haben, eine Billigkeitsleistung zu beantragen, wenn keine Wolfs-DNA nachgewiesen wurde, aber der pathologische Bericht des Landeslabors Hessen oder die äußeren Umstände der Auffindesituation für die Beteiligung eines Wolfes sprechen.

Wichtig dabei ist, dass diese Kategorie nur im Bereich der Schadensbewertung Anwendung findet und kein gesicherter Wolfsnachweis im Sinne der bundesweitgeltenden Monitoringstandards ist.

Quelle: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie