Neuer Wolf im Kreis Kleve

Neuer Wolf im Kreis Kleve

LANUV NRW bestätigt weiteren Wolfsnachweis im Wolfsgebiet Schermbeck

Einzelner Wolf im Wald (Beispielbild: Tomáš Seman)
Einzelner Wolf im Wald (Beispielbild: Tomáš Seman)

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat heute (11.03.2020) einen Wolfsnachweis im Wolfsgebiet Schermbeck bestätigt.

Am 27. Februar 2020 gelang es einer Beobachterin, Aufnahmen eines Wolfes im nordrhein-westfälischen Rees am Niederrhein (Kreis Kleve) zu machen.

Zur Identität oder über den Verbleib des Tieres gibt es bisher keine weiteren Informationen. Das LANUV geht jedoch davon aus, dass es sich bei der vorliegenden Beobachtung nicht um die im Wolfsgebiet Schermbeck ortstreue und auch als „Gloria“ bekannte Wölfin GW954f gehandelt hat.

Die Aufnahmen wurden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft (https://www.dbb-wolf.de).

Entschädigungen nach Wolfsangriffen

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung. Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw