Der Kärntner Jagd- und Agrarreferent, LHStv. Martin Gruber, hat einen neuen Entwurf für das erste Alm- und Weideschutzgesetz vorgestellt, das den Schutz der Landwirtschaft in den Vordergrund rückt. Mit diesem Gesetz, das nun offiziell in die Begutachtungsphase geht, unternimmt Kärnten rechtliche Schritte, um die Entnahme von Problemwölfen zu erleichtern und zu beschleunigen.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Nutztieren auf Almen und Weiden zu verbessern, indem es schnelle und effektive Maßnahmen gegen sogenannte Schadwölfe ermöglicht. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, die eine bestimmte Anzahl von Rissen für die Einstufung eines Wolfes als Problemwolf vorsah, setzt das neue Gesetz darauf, bereits bei unmittelbarer Bedrohung von Herden einzugreifen.
Die Begutachtungsfrist für das Alm- und Weideschutzgesetz läuft bis Ende März. Im April plant die Landesregierung, das Gesetz zu beschließen, um noch vor Beginn der Alm- und Weidesaison einen Beschluss im Landtag zu ermöglichen. LHStv. Gruber betont die Bedeutung des Gesetzes für den Schutz von Bevölkerung, Landwirtschaft und Nutztieren und steht entschieden hinter dem Vorhaben.
Quelle: Land Kärnten