Die Umweltministerkonferenz hat entschieden, das Vorgehen bei der Entnahme von sogenannten „Problemwölfen“ zu beschleunigen. Ziel ist es, insbesondere in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen, eine zügige und zielgerichtete Reaktion zu ermöglichen. Die Arbeitsgruppe Wolf (AG Wolf) der „Wolfsländer“ (Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) hat sich unter der Leitung Mecklenburg-Vorpommerns nun auf einheitliche Kriterien geeinigt.
Das übergeordnete Ziel dieser neuen Vorgehensweise ist es, Schäden durch Wölfe effizient zu minimieren und gleichzeitig den Artenschutz sowie den Tierschutz zu gewährleisten. Durch die beschleunigte Entnahme sollen Konflikte zwischen der Wolfspopulation und der Landwirtschaft schneller gelöst und die Sicherheit für Weidetiere erhöht werden.
Umsetzung und weiteres Vorgehen
Die beteiligten Länder planen, die neuen Regelungen zeitnah umzusetzen, um insbesondere bis zum Beginn der Weidesaison die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese Maßnahmen sollen einen wichtigen Beitrag zur Konfliktminderung zwischen Mensch und Wolf leisten und gleichzeitig den Schutz der ländlichen Nutztierhaltung verstärken.
Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung Nr. 064/2024, 13.03.2024.