Neue Regelung für Problemwolf

Neue Regelung für Problemwolf

Seit Monaten jagt eine Expertengruppe den sogenannten Problemwolf GW924m. Nun werden zusätzliche Jäger hinzugezogen.

Ein einzelner Wolf kann an einem Tag bis zu 72 Kilometer zurücklegen und ist daher schwer zu finden (Symbolbild: © v. Schenck / Wildpark Eekholt).
Ein einzelner Wolf kann an einem Tag bis zu 72 Kilometer zurücklegen und ist daher schwer zu finden (Symbolbild: © v. Schenck / Wildpark Eekholt).

Über etliche Monate hinweg ist es dokumentiert: Der Wolf, der in Gebieten der Landkreise Steinburg, Pinneberg und Segeberg gesehen worden ist, hat wiederholt Schafe gerissen. Doch bis heute hat die eingesetzte Expertengruppe den Wolf nicht erlegen können. Nun sollen weitere Jäger in den Kreisen helfen: Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung erweitert das Umweltministerium nun den Kreis der sogenannten „Jagdausübungsberechtigten“ auf bis zu 175.

Notwendiger Schritt für die Sicherheit

„Die Allgemeinverfügung erweitert die Möglichkeiten zum Abschuss beträchtlich. Angesichts der bisherigen Entwicklung war dieser Schritt geboten“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht. Bislang war es nicht gelungen, das Tier zu erlegen. da sein Streifgebiet sehr groß und nur sehr schwer abzudecken ist.

Die Genehmigung gilt für die jeweiligen Pächter der Reviere. Sie sollen künftig auch nach dem Problemwolf Ausschau halten. Ausdrücklich von der Allgemeinverfügung ausgeschlossen sind Freizeitjäger und Jagdgäste. Sollte in dem Gebiet ein zweiter Wolf auftauchen, erlischt die Erlaubnis sofort. Für Wanderer oder Spaziergänger soll die neue Abschussregelung keine Folgen haben.  

Risse trotz Schutzzaun

GW924m hatte im Frühjahr wiederholt Schafe auf Flächen gerissen hatte, die von einem Schutzzaun umgeben waren. Daraufhin hatte das Umweltministerium in Kiel einer Expertengruppe den Auftrag erteilt, das Tier zu töten. Dies soll verhindern, dass der Wolf sein Verhalten an Nachkommen weitergibt und die Risszahlen weiter ansteigen – trotz angemessenem Herdenschutz. Die Genehmigung wurde mehrfach verlängert und gilt bis heute. Seit Februar hat der Wolf mutmaßlich 41 Schafe und Kälber in dem Gebiet gerissen, in vierzehn Fällen hat er dafür einen Schutzzaun überwunden.

Quelle: Pressemeldung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vom 28. Oktober 2019, Kiel