Luchs-Wilderer verurteilt

Luchs-Wilderer verurteilt

Ein Jäger aus dem Bayrischen Wald muss 3.000 Euro Geldstrafe für die illegale Tötung eines Luchses zahlen.

Luchs
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Richter und Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts im bayrischen Cham sahen es als zweifelsfrei erwiesen an, dass ein 54-jähriger Jäger aus dem Bayrischen Wald einen Luchs zuerst in einer Falle gefangen und dann erschossen hatte, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ). Für dieses Vergehen gegen das Bundesnaturschutzgesetz muss der Mann nun 3.000 Euro Geldstrafe zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Vorgeworfen wurde dem Jäger, zwischen 2014 und 2016 eine 2,50 Meter lange Falle in seinem Revier mindestens zweimal scharfgestellt, darin einen Luchs gefangen und diesen letztendlich auch erschossen zu haben. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und gab an, dass die Falle zum Fangen von Füchsen aufgestellt worden sei, was dem Gericht wegen der Größe der Anlage aber mehr als zweifelhaft vorkam.

Schwer belastet wurde der 54-Jährige durch die Aussagen zweier Zeugen, die als Jagdgäste im Revier des Angeklagten zur Rotwildjagd waren. Ihnen habe er Details zum Anlocken von Luchsen, z. B. mit überfahrenen und mit Aspirin gespickten Rehen, erzählt. Darüber hinaus soll sich der Angeklagte vor den zwei Männern auch mit der Tötung eines Wolfes und der eines Fischotters gebrüstet haben. Auch sei bei dem Jäger auf dessen Hof ein Glas mit Luchsohren und Luchskrallen in einer Vitrine gefunden worden, sagte ein Polizist vor Gericht aus.

Überreste von Rehen, die vermutlich als Köder für den Luchs fungierten und die in der Falle gefunden worden sind sowie die vermeintlichen Haare eines Luchses vor der Falle, nebst Schmauchspuren, die eindeutig einer Waffe des Jägers zuzuordnen waren, ließen beim Gericht keinen Zweifel mehr an der Schuld des Angeklagten. „All das ergebe ein geschlossenes Bild“, sagte der Richter.

Seine Waffen, den Jagdschein und die Waffenbesitzkarte habe der Jäger bereits im Vorfeld abgeben müssen.