Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilt die Einschätzung des Kantons Glarus, dass es sich beim Leitwolf des Kärpfrudels um ein besonders schadstiftendes Elterntier handelt und die Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind. Als besonders relevantes und „schädliches Verhalten“ stufte das BAFU dabei die wiederholten Angriffe auf Rinder ein.
Abschuss ist auf die Abschussquote anzurechnen
Der Abschuss des Leitwolfes ist an die Abschussquote der Jungwölfe des Kärpfrudels anzurechnen, weshalb die Zustimmung des BAFU vom 16. Oktober 2023 zur Bestandsregulierung des Kärpfrudels von zwei auf neu ein Jungtier reduziert wird. Im Übrigen gelten aber die gleichen Auflagen und Bestimmungen gemäß dieser Bewilligung zur Bestandsregulierung, insbesondere auch die Abschussperimeter.