Landesjagdgesetz: Landtag Schleswig-Holstein diskutiert Gesetzentwurf

Veröffentlicht am 17.07.2023

Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) befürwortet die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht

Der LJV SH befürwortet den landesweiten Schießnachweis, der neben der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht einer der Änderungspunkte der Jagdgesetznovelle ist. Zu sehen ist eine gebrochene Bockdoppelflinte mit rauchenden Läufen. (Symbolbild: iStock/IndiaUniform)
Der LJV SH befürwortet den landesweiten Schießnachweis, der neben der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht einer der Änderungspunkte der Jagdgesetznovelle ist. Zu sehen ist eine gebrochene Bockdoppelflinte mit rauchenden Läufen. (Symbolbild: iStock/IndiaUniform)

Am vergangenen Freitag (14.07.2023) gab es im Landtag von Schleswig-Holstein die erste Lesung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes.

Besondere Aufmerksamkeit bekam die von der schwarz-grünen Landesregierung vorgelegte Jagdgesetznovelle aufgrund des Umstandes, dass mit ihr die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht zukünftig geregelt sein soll.

Diesen Schritt befürwortet der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) explizit und betont, dass die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht am Schutzstatus des Wolfs nichts ändern wird, was sich anscheinend in der nicht sachkundigen Bevölkerung noch nicht herumgesprochen hatte. Vielmehr würde die neue Regelung für Rechtssicherheit in der Jägerschaft beispielsweise bei Verkehrsunfällen sorgen, in denen Jägern nach aktuell gültiger Gesetzeslage die Hände gebunden sind, wenn es um das Töten eines Wolfes aus Tierschutzgründen geht. Somit sei eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht als ein Gewinn für den Tierschutz anzusehen: Denn schwerverletzte, verunfallte Wölfe könnten durch das neue Gesetz schneller von ihren Qualen erlöst werden, da die vor Ort zuständigen Jägerinnen und Jäger dann die Entscheidung treffen können, ob das Tier noch zu retten oder zu erlösen ist.

Der LJV befürwortet darüber hinaus die Einführung eines landesweiten Schießnachweises im Gesetz. Dies sei ein weiterer und richtiger Schritt für den Tierschutz, heißt es dazu aus Flintbek.

Der Entwurf wurde einstimmig in den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages überwiesen.

Hier können Sie den aktuellen Gesetzentwurf einsehen:

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Erstellt mit Material des LJV SH