Kostenübernahme für Trichinenschau bei Wildschweinen um zwei Jahre verlängert

Veröffentlicht am 08.12.2023

Sachsen will seine Jägerinnen und Jäger finanziell entlasten und so die Motivation zur Reduzierung des Schwarzwildbestands aufrechterhalten

Wildschweine im Schnee. (Symbolbild: Marisa04 auf Pixabay)

Wildschweine im Schnee. (Symbolbild: Marisa04 auf Pixabay)

Sachsens Sozialministerium, zuständig für die Tierseuchenbekämpfung, hat beschlossen, die Kosten für die Trichinenschau bei Wildschweinen für weitere zwei Jahre zu übernehmen. Diese Maßnahme soll Jägerinnen und Jäger finanziell entlasten und ihre Motivation zur Reduzierung des Schwarzwildbestands aufrechterhalten, heißt es in einer Meldung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Verwaltungsgebühren, die für die Untersuchung von Schwarzwild auf Trichinen anfallen, werden weiterhin durch die Staatsregierung übernommen. Die durchschnittlichen Verwaltungskosten belaufen sich auf 11,50 Euro pro Untersuchung.

Die Verlängerung dieser Entlastung wird von Staatsministerin Petra Köpping folgendermaßen begründet: „Indem wir diese Gebühren weiterhin für die Jägerinnen und Jägern übernehmen, schaffen wir einen weiteren finanziellen Anreiz. Wir zahlen nicht nur eine Aufwandsentschädigung pro erlegtem Tier, sondern wir kommen auch für die Gebühren auf, die verwaltungsrechtlich nicht aufgehoben werden können.“ Die Ministerin ergänzt: „Die Jäger haben in den letzten drei Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Schwarzwildpopulation zu reduzieren. Sie kamen damit ihrer Aufgabe und Verantwortung zur Bekämpfung der Schweinepest mit großen Einsatz nach und verringern damit das Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche. Dafür möchte ich auch an dieser Stelle ausdrücklich danken.“

Hintergrund

Die Trichinenschau ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei untersuchungspflichtigen Tieren. Trichinen sind winzige parasitär lebende Fadenwürmer, die unter anderem bei Haus- und Wildschweinen vorkommen. Sie können durch Verzehr von rohem oder ungenügend gegartem Fleisch auf den Menschen übertragen werden. Es handelt sich damit um eine lebensmittelbedingte Erkrankung, die beim Menschen mild bis tödlich verlaufen kann. Der Schweregrad der Erkrankung ist von der Anzahl der aufgenommenen Larven und von der Immunabwehr der jeweiligen Person abhängig. Anfangs zeigt ein Patient mit einer Trichinellose Symptome einer Magen-Darm-Erkrankung (Durchfälle, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen), später auch Muskelschmerzen, Schwäche, Fieber, Kopfschmerzen oder Entzündung anderer Organe. Temperaturen von mindestens 65 Grad Celsius oder das ausreichend lange Einfrieren des Fleisches töten die Trichinen ab.