Foto: Carol Scholz
Mit sofortiger Wirkung ist die Schonzeit für Wildschweine in NRW aufgehoben. Ein entsprechender Erlass von Staatssekretär Heinrich Botterman ging an die unteren Jagdbehörden. Er bittet die Verantwortlichen „die Schonzeit für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäß § 24 Absatz 2 LJG-NRW mit sofortiger Wirkung bis zum 31.03.2021 aufzuheben“. Eine Einschränkung gilt nur für führende Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg.
Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung wird außerdem gebeten an einem Bejagungskonzept zu arbeiten, dass die Einhaltung einer waidgerechten Jagdausübung sicherstelle.
Die Angst vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland wird immer größer. Die Bundesländer kippen im Wochentakt bisherige Regelungen und Einschränkungen. In Brandenburg wurden zuletzt künstliche Lichtquellen bei der Jagd erlaubt (wir berichteten), Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus brachte einen Zehn-Punkte-Plan mit Abschussprämien auf den Weg (wir berichteten) und in Bayern wird kontrovers über den Einsatz von Saufängen und Nachtzielvorsatzgeräten diskutiert (wir berichteten).
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