Jäger nach Wolfstötungen freigesprochen

Veröffentlicht am 23.11.2023

Zwei schwedische Jäger hatten Wölfe erschossen, um Hunde zu schützen: Jetzt wurden beide Dank „§28“ freigesprochen

Ein gutes Gefühl zu wissen, dass man seinem vierbeinigen Jagdhelfer vor einem Wolfsangriff retten kann, sollte es nötig sein. Hier ein schwedischer Jäger mit seinem Jagdhund auf einer Elchjagd. (Symbolbild: iStock/LOJ5407)
Ein gutes Gefühl zu wissen, dass man seinem vierbeinigen Jagdhelfer vor einem Wolfsangriff retten kann, sollte es nötig sein. Hier ein schwedischer Jäger mit seinem Jagdhund auf einer Elchjagd. (Symbolbild: iStock/LOJ5407)

Der Vorfall ereignete sich am 14. Oktober 2023 und erregte danach nicht nur in Schweden viel Aufmerksamkeit: Während der gleichen Jagd, die bei Linderödsåsen in Skåne stattfand, erschossen zwei Jäger zwei Wölfe, um ihre Hunde zu schützen.

Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn sich dies in Deutschland ereignet hätte… In der „Schwedischen Jagdverordnung“ jedoch gibt es erfreulicherweise den „Paragraphen 28“, der ganz genau regelt, wie in solchen Fällen vorgegangen werden muss. Hier ein Auszug:

„28 § Wenn eines der Raubtiere, Bär, Wolf, Vielfraß oder Luchs, Nutztiere angreift oder wenn es vernünftige Gründe gibt, einen solchen Angriff zu befürchten, dürfen Maßnahmen ergriffen werden, um das Raubtier zu vertreiben. Raubtiere, die im ersten Absatz gemeint sind, dürfen von einem Nutztierhalter oder Betreuer des Nutztiers getötet werden, um das Nutztier zu schützen.“

Ein klipp und klarer Fall also. Genauso sah dies auch die Provinzverwaltung, wie Jakt & Jägare berichtet, deren Mitarbeiter den Ort des Geschehens begutachteten, GPS-Daten der Funkhalsbänder der Hunde auswerteten und die geschossenen Wölfe zur Untersuchung gaben. Es gab keinen Zweifel daran, dass beide Jäger vollkommen legal gehandelt hatten.

Aber die Schützen, der Vorfall selbst sowie die Provinzverwaltung wurden bei der Polizei angezeigt, und so musste von Behördenseite eine Untersuchung eingeleitet werden.

Jetzt wurden die Ermittlungen gegen die beiden Jäger, die jeweils einen Wolf gemäß Paragraph 28 in Skåne erschossen hatten, eingestellt. Staatsanwaltschaft und Polizei schlossen sich der Einschätzung der Provinzverwaltung an und die beiden Hundeführer wurden freigesprochen.

„Es gibt keinen Grund mehr, die Untersuchung fortzusetzen“, sagte Staatsanwalt Lars Magnusson gegenüber Jakt & Jägare und auch Robert Loeffel, Pressesprecher der Polizei in der Region Süd, führte aus, dass die Ermittlungen keinen Grund zu der Annahme gegeben haben, dass Straftaten stattgefunden hatten. Paragraph 28 sei Dank!