„Grenzenlose“ Nachsuchen jetzt endlich auch in Bayern möglich

Veröffentlicht am 23.12.2023

Aiwanger: „Die Anerkennung von Nachsuchengespannen ist jetzt möglich. Dadurch verbessern wir den Tierschutz in Bayern“

Ein Hannoverscher Schweißhund. (Symbolbild: e2grafikwerkstatt auf Pixabay)
Ein Hannoverscher Schweißhund. (Symbolbild: e2grafikwerkstatt auf Pixabay)

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der auch für Jagd und Staatsforsten zuständig ist, hat eine wichtige Neuerung im Bereich des Jagdwesens bekanntgegeben: Ab dem 30. Dezember 2023 tritt in Bayern eine neue Verordnung in Kraft, die das Nachsuchewesen weiter professionalisieren und rechtliche Sicherheit für anerkannte Nachsuchengespanne schaffen wird.

Bisher mussten Nachsuchen häufig an Jagdreviergrenzen unterbrochen werden, wenn keine Absprache mit dem Jagdnachbarn bestand. Die neue Verordnung ermöglicht nun, dass behördlich anerkannte Nachsuchengespanne, bestehend aus Führer und speziell ausgebildetem Hund, auch ohne Zustimmung des benachbarten Revierinhabers Grenzen überschreiten dürfen. Dies soll Zeitverlust verhindern und das Leiden der Tiere so gering wie möglich halten. Der Nachbarrevierinhaber wird im Anschluss über das Ergebnis der Nachsuche informiert und erhält das erlegte Wild, wenn es in seinem Revier gefunden wurde.

Minister Aiwanger betont die Wichtigkeit erfahrener und eingespielter Teams für den praktischen Einsatz und ermutigt interessierte Nachsuchenführer, sich um eine Anerkennung zu bewerben. Anträge können ab sofort bis zum 19. Januar 2024 gestellt werden. Das Staatsministerium stellt Interessierten alle notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/.