Graubünden will vier Wolfsrudel und 27 Jungwölfe schießen lassen

Veröffentlicht am 07.11.2023

Kanton Graubünden beantragt Wolfsentnahmen gemäß revidierter Jagdverordnung: Die Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn stehen in Graubünden auf der Abschussliste

Der Kanton Graubünden will ganze Wolfsrudel schießen lassen. (Symbolbild: Uwe P. Frischmuth auf Pixabay)
Der Kanton Graubünden will ganze Wolfsrudel schießen lassen. (Symbolbild: Uwe P. Frischmuth auf Pixabay)

Am 1. Dezember 2023 tritt in der Schweiz die teilrevidierte bundesrätliche Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) in Kraft. Basierend auf dieser Revision hat der Kanton Graubünden am 7. November 2023 ein definitives Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Die Ressourcen werden dabei auf die aktuellen Problemschwerpunkte fokussiert.

Die Teilrevision der JSV, vom Bundesrat am 1. November 2023 verabschiedet, ermöglicht nun die proaktive Bestandsregulierung von Wolfsrudeln im Herbst und Winter sowie weiterhin die reaktive Bestandsregulierung von schadenstiftenden Wolfsrudeln während der Sommermonate. Eine Entnahme ganzer Rudel ist vorgesehen, wenn die Wolfsrudel sich verhaltensauffällig in Bezug auf das Reißen von Nutztieren oder gegenüber dem Menschen zeigen. Alle Abschussgesuche müssen nach wie vor vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden.

Vier Wolfsrudel auf der Abschussliste

Der Kanton Graubünden hat nun die Bewilligung für die vollständige Entnahme der Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn beantragt. Ziel ist es, Konflikte in Problemgebieten mit verhaltensauffälligen Wölfen gegenüber Menschen und Nutztieren zu minimieren. Zusätzlich beantragt der Kanton die Entnahme von bis zu zwei Drittel der Jungtiere des Wolfsrudels Rügiul im Puschlav und des Wolfrudels Jatzhorn in Davos. Zusammen mit bereits bewilligten Abschüssen von Jungwölfen sind insgesamt 27 Abschüsse beantragt.

Das Amt für Jagd und Fischerei bereitet sich intensiv auf die Umsetzung der revidierten Jagdverordnung vor, die ab dem 1. Dezember 2023 gilt. Die ersten Entnahmen nach den neuen Bestimmungen sind bis zum 31. Januar 2024 möglich. Um eine spürbare Wirkung bereits für den Alpsommer 2024 zu erzielen, wird der Schutz der Kleinviehherden weiterhin zentral bleiben, um Schäden zu reduzieren.

Kanton auf die Hilfe der Jägerschaft angewiesen

Unter Vorbehalt einer Zusage des Bundesamtes für Umwelt für die beantragten Rudelentnahmen wird die Sonderjagd die Behörden unterstützen. Dies setzt voraus, dass die Sonderjagd in den betreffenden Regionen noch im Gange ist. Der Kanton steht im engen Kontakt mit dem kantonalen Patentjägerverband und wird die Jägerschaft in den betroffenen Regionen in den kommenden Tagen über den Ablauf informieren.