Geldstrafe für dänischen Wildschweinjäger, der drei Rinder erschoss

Veröffentlicht am 18.12.2023

Schweden: 12.000 Kronen Strafe für einen dänischer Jäger, der Highland-Rinder mit Wildschweinen verwechselte

Zwei Highland Rinder. (Foto: Michaela Wenzler auf Pixabay). Ein Wildschwein. (Foto: PublicDomainPictures auf Pixabay)
Zwei Highland Rinder. (Foto: Michaela Wenzler auf Pixabay). Ein Wildschwein. (Foto: PublicDomainPictures auf Pixabay)

In der Region um die schwedische Gemeinde Mönsterås in der Provinz Kalmar, schoss ein dänischer Jäger aus Versehen drei Rinder und wurde jetzt dafür mit einer Geldstrafe von 12.000 Kronen für Verstöße gegen das Jagdgesetz belegt. Der Vorfall ereignete sich am 31. Juli 2021, als der Jäger auf einem Hochsitz saß und glaubte, fünf Wildschweine mittels Nachtsichttechnik vor sich angesprochen zu haben.

Im festen Glauben fünf Schwarzkittel in Anblick zu haben, so jedenfalls sagte er es vor Gericht aus, schoss der Däne mit Hilfe eines Wärmebildgerätes auf seiner Waffe dreimal auf zwei unterschiedliche Stücke, die danach auch lagen. Einen vierten Schuss gab der Jäger dann noch auf ein drittes Stück ab, das jedoch nach dem Schuss noch ging und im Dunkel verschwand.

Als das morgendliche Licht ausreichte, begab sich der Däne zu den Anschüssen und fand zwei tote Highland-Rinder vor, beide mit einem Gewicht von jeweils über einer halben Tonne. Schon deutlich mehr als das, was ein Wildschwein auf die Waage bringt. In einer Entfernung von ca. 70 Metern entdeckte er dann auch noch ein drittes Rind, das nicht tödlich getroffen worden war und anschließend eingeschläfert werden musste.

Der Jäger behauptete vor Gericht, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, da er die Tiere vor den Schüssen falsch angesprochen habe, und widersprach somit der Anklage. Das Gericht war jedoch anderer Meinung und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 300 Schwedischen Kronen (insgesamt ca. 1.075 Euro) wegen Verstoßes gegen das Jagdgesetz, da er nach Ansicht des Gerichts grob fahrlässig gehandelt habe.

Jeder, der schon einmal mit einem Wärmebildgerät auf der Jagd war weiß, dass es sehr schwer ist die genaue Entfernung zum beobachteten Objekt richtig einzuschätzen, wenn das Gerät nicht über einen Entfernungsmesser verfügt. Erst recht, wenn das Gelände, in dem gejagt wird, dem Jäger unbekannt ist und er es womöglich noch nie bei Tageslicht zu sehen bekommen hat, was per se immer vermieden werden sollte.

Dieser Fall ist somit wieder einmal ein exemplarischer Beleg dafür, dass Wärmebildgeräte, oder besser gesagt Nachtsicht-/Wärmebildtechnik allgemein, auf der Jagd, auf der einen Seite ein wahrer Segen und auf der anderen Seite auch ein Fluch sein können, wenn man nicht genügend Vorsicht bei der Benutzung solcher Geräte walten lässt.