Erschossene Wölfin wurde gequält

Erschossene Wölfin wurde gequält

Nach dem Fund der illegal erschossenen Wölfin von Wittingen liegt ein erster Obduktionsbericht vor.

Die illegal geschossene Wölfin von Wittingen
Die illegal geschossene Wölfin von Wittingen

Vor einer Woche hat ein Jäger eine illegal geschossene Wölfin im Elbe-Seiten-Kanal im Landkreis Gifhorn gefunden. Das Tier sollte dort offenbar vom Täter versenkt werden. Nun erhielt das niedersächsische Umweltministerium einen ersten Obduktionsbericht des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung: Demnach wurde dem Tier kurz vor dessen Tod ein Draht durch die Pfote gezogen. Ursächlich für das Verenden war aber die Schussverletzung, die der Wölfin zugefügt wurde.

Foto: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Foto: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

In dem Obduktionsbericht heißt es weiter:

„Bei dem zur Sektion übersandten (…) weiblichen Wolf wurde als Todesursache ein Trauma infolge eines illegalen Beschusses bestätigt. (…) Der Nachweis der geringgradigen Blutung im Bereich der Drahtschlinge durch die rechte Vordergliedmaße spricht für ein intravitales Geschehen. Wahrscheinlich wurde der Draht kurz vor dem Versterben des Tieres durch den Fuß getrieben.

Die dreifach um den Hals gelegte Drahtschlinge führte nicht zu Einschnitten in der Haut. Auch war der Kehlkopf intakt. Daher ist zu vermuten, dass die Blutungen im kaudalen Hals-Nackenbereich und kranialen Brustbereich ausschließlich durch die Geschosseinwirkungen hervorgerufen wurden. Das Tier wies keine Veränderungen auf, die auf das Vorliegen einer Infektionskrankheit hindeuten. Weitere Untersuchungen stehen noch aus.“

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies verurteilte das Geschehen erneut aufs Schärfste: „Die illegale Tötung dieser Wölfin zeigt, dass der oder die Täter völlig skrupellos sind, die Tatsache, dass dem Tier vor seinem Tod ein Draht durch die Pfote gezogen wurde, zeugt darüber hinaus von einer schwer vorstellbaren Grausamkeit. Beides ist nicht hinnehmbar.“

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat die Belohnung zur Ergreifung der Täter, die bei Wittingen im niedersächsischen Landkreis Gifhorn eine Jungwölfin und bei Ratzdorf im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg einen Wolf erschossen haben, von 4.000 auf 8.000 Euro erhöht.

Pressemitteilung Nr. 96/2019 des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz