Erfolglose Elchjagd vor Gericht
Jäger verklagt Jagdreiseveranstalter und fordert sein Geld zurück.
Ein nicht alltäglicher Fall wird zurzeit vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verhandelt: Ein Jäger aus Steinfurt (NRW) wollte in Sklov (Weißrussland) einen Elch erlegen und fordert nun einen Teil des Reisepreises vom weißrussischen Jagdanbieter zurück, da dieses Vorhaben nicht von Erfolg gekrönt war.
Im Vorfeld sei dem Kläger jedoch zugesichert worden, dass ihm 1.500 Euro vom Reisepreis erlassen werden, sollte er nicht wie gewünscht die Chance bekommen, einen kapitalen Elchbullen zu erlegen.
Jetzt fordert der Jäger sein Geld zurück. Vor Gericht gab er zwar an, einen geringen Elchbullen beschossen, diesen aber nicht getroffen zu haben. Der Reiseveranstalter wiederum behauptet, dass er sehr wohl getroffen habe – ein Jagdhelfer habe das Tier kurz nach der Jagd verendet in einem Sumpfgebiet gefunden.
Sollte dem so sein, hätte der Reiseveranstalter dem Kunden nur 500 Euro und nicht 1.500 Euro für die verpasste Chance auf den kapitalen Bullen zu erstatten.