DJV bietet kostenfreie Erstberatung und Erbrechtsleitfaden für Mitglieder

Veröffentlicht am 10.11.2023

Mitglieder der 15 Landesjagdverbände unter dem Dach des Deutschen Jagdverbands (DJV) bekommen auf Wunsch eine kostenfreie Erstberatung im Erbrecht.

Mit Vermächtnissen oder Schenkungen Natur- und Artenschutzprojekte der Jägerschaft unterstützen. (Symbolbild: Joe auf Pixabay)
Mit Vermächtnissen oder Schenkungen Natur- und Artenschutzprojekte der Jägerschaft unterstützen. (Symbolbild: Joe auf Pixabay)

Der spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Alfred Brandt steht den Mitgliedern telefonisch zur Verfügung, um Fragen rund um das Erbrecht zu klären. Besonders Hinterbliebene von Jägern erhalten Unterstützung, insbesondere im korrekten Umgang mit Waffen nach dem Tod eines Jägers in der Familie.

Der dazugehörige Erbrechtsleitfaden mit dem Titel „Nach dem letzten Halali“ bietet umfassende Informationen, darunter Mustertexte für Erbeinsetzungen, Vermächtnisregelungen, Vollmachten und wichtige Hinweise zum Vererben von Waffen. Der Leitfaden behandelt auch den Umgang mit Pachtverträgen im Todesfall.

Die 30-seitige Broschüre „Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur“ stellt verschiedene Projekte des DJV und der 15 Landesjagdverbände vor. Jägerinnen und Jäger haben die Möglichkeit, durch Schenkungen und Vermächtnisse Natur- und Artenschutzprojekte zu unterstützen. Einige dieser Projekte sind exemplarisch die Deutsche Wildtierrettung e. V., die Naturlandgesellschaft des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg, das brandenburgische Schreiadlerprojekt, ProNatur Schleswig-Holstein und die Stiftung Lebensraum Thüringen. Der DJV regt ebenfalls dazu an, die Bildungsinitiative des Verbands „Lernort Natur“ zu unterstützen.

Quelle: DJV