Dänemark erlaubt Bogenjagd auf Großwild

Veröffentlicht am 08.12.2023

Dänemarks Bogenjäger mussten lange darauf warten: Ab dem 01. Januar 2024 dürfen sie FAST alles Wild auch mit Pfeil und Bogen erlegen.

Ein junger Bogenjäger hält einen modernen Jagdbogen im Anschlag. (Symbolbild: iStock/Mountain Creek Imagery)
Ein junger Bogenjäger hält einen modernen Jagdbogen im Anschlag. (Symbolbild: iStock/Mountain Creek Imagery)

Als „Langen Prozess mit unerwarteten Hindernissen“ beschreibt Dänemarks Jagdverband (Danmarks Jægerforbund) den Weg zu einer Neuregelung des dänischen Jagdgesetzes, der die Bogenjagd auf Großwild in Dänemark ab 2024 legalisiert.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Jäger, die eine Bogenjagdprüfung abgelegt haben in Dänemark auch auf Großwild waidwerken. Aus der novellierten Jagdverordnung: „Alle jagdbaren Säugetier- und Vogelarten, mit Ausnahme von Mufflons und Wildschweinen, dürfen mit dem Bogen gejagt werden“.

Es war ein langer und steiniger Weg bis dorthin, weshalb Jørgen Vester, Vorsitzende des bogenpolitischen Ausschusses des Dänischen Jagdverbandes, sich auch besonders über diesen Erfolg freut:

„Genau wie die meisten anderen Bogenschützen in Dänemark habe ich mich auf die Änderung der Verordnung gefreut, die Bogenschießen auf Rotwild, Rehe und Sikahirsche unter denselben Richtlinien ermöglicht, die während der Testphase galten. Jetzt ist es Realität, und dann vergessen wir schnell, wie lang die Wartezeit war“.

Bereits im Februar 2023 hatten sich die Mitglieder des Wildverwaltungsrates (VFR) darauf geeinigt, die Jagd mit Pfeil und Bogen auf Großwild dauerhaft zu empfehlen. Danach wurde die geänderte Jagdverordnung auch ohne Einwände in die Anhörung geschickt, und alles deutete darauf hin, dass es gelingen würde, rechtzeitig zum 1. September die Bogenjagd auf Großwild anzublasen.

Dennoch mussten sich die Bogenschützen noch „etwas“ gedulden. Denn obwohl es während der Anhörungsfrist keine Einwände gegen die Änderung der Verordnung gab, wurde das Umweltministerium während dieser Zeit auf eine Anforderung aufmerksam, dass die Verordnung auch im Hinblick auf eine EU-Richtlinie und das TBT-Abkommen der WTO (Technical Barriers of Trade) notifiziert werden musste, bevor sie in Kraft treten konnte. Ein Prozess, der laut Umweltministerium mindestens drei Monate dauern würde. Diese Einschätzung erwies sich als mehr als zutreffend.

Die gesamte Verordnung finden Sie hier.

Anm. d. Red.: Jedem, der sich für die Bogenjagd interessiert, sei die Webseite des Deutschen Bogenjagd Verbandes e.V. „dbjv.org“ wärmstens ans Herz gelegt!