Bundesregierung will Einfuhrverbot von Jagdtrophäen

Veröffentlicht am 17.09.2023

EU-Recht verschärfen: Importe von Jagdtrophäen geschützter Arten sollen laut Bundesregierung „insgesamt reduziert und im Einzelfall ganz verboten“ werden

Ein Löwe in seinem natürlichen Lebensraum. (Symbolbild: Gerhild Klinkow auf Pixabay)
Ein Löwe in seinem natürlichen Lebensraum. (Symbolbild: Gerhild Klinkow auf Pixabay)

Die Anzahl der Importe von Jagdtrophäen ist in den letzten Jahren angestiegen: Im Jahr 2021 wurden insgesamt 435 „artgeschützte Tiere zu Jagdzwecken“, also Jagdtrophäen, nach Deutschland importiert, während es im Jahr 2022 insgesamt 538 Jagdtrophäen waren. Diese Informationen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung (20/8223) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8025). Bis zum 31. Juli dieses Jahres wurden nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), das für Importgenehmigungen zuständig ist, bisher 321 Jagdtrophäen importiert. Dazu gehörten Körperteile wie Schädel, Zähne oder Häute von geschützten Arten wie dem Afrikanischen Elefanten, Flusspferd, Leopard oder Löwe.Im Jahr 2021 wurden insgesamt 111 Anträge für die Einfuhr gestellt, von denen zwei abgelehnt wurden. Im Jahr 2022 wurden von 138 Anträgen kein einziger abgelehnt. Bis zum 31. Juli dieses Jahres wurden bisher 93 Anträge gestellt, und auch hier wurde noch kein Antrag abgelehnt.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass in der Liste zwischen Trophäen unterschieden wird, für die eine Einfuhrgenehmigung des BfN erforderlich ist (Anhang A-Arten sowie Angang B-Arten, die im Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind), und Trophäen, die ohne Genehmigung auf der Grundlage des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES eingeführt werden können (übrige Anhang B-Arten und alle Anhang-C-Arten).Die Einfuhr von Jagdtrophäen unterliegt nach europäischem Recht nicht „generell einer Einfuhrgenehmigungspflicht“, so die Antwort weiter. Diese Beschränkung betrifft nur Tierarten des Anhangs A sowie Tierarten des Anhangs B der Verordnung (EG) Nr. 338/97, die im Anhang XIII aufgeführt sind. Jagdtrophäen von anderen Arten des Anhangs B und Arten des Anhangs C unterliegen in der EU nicht der Genehmigungspflicht für die Einfuhr.

In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung darüber hinaus, dass sie die Importe von Jagdtrophäen geschützter Arten auf der Grundlage von Artenschutzmaßnahmen „insgesamt reduzieren und im Einzelfall ganz verbieten“ möchte. Es gebe bereits zahlreiche Einfuhrverbote für Jagdtrophäen auf EU-Ebene. Daher setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das EU-Recht zu verschärfen. Konkret geht es darum, die Einfuhrgenehmigungspflicht für Jagdtrophäen auf alle Arten des Anhangs B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 auszuweiten, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort festhält.