BUND fordert Freilassung der Wisente im Kreis Siegen-Wittgenstein

Veröffentlicht am 08.04.2024

Wisente unrechtmäßig in Gefangenschaft? Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage eingereicht.

Wisente auf einer Grünfläche. Im Hintergrund ist Wald zu sehen. (Symbolbild: Andrzej Kułak auf Pixabay)
Wisente auf einer Grünfläche. Im Hintergrund ist Wald zu sehen. (Symbolbild: Andrzej Kułak auf Pixabay)

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Arnsberg eine Klage auf Freilassung der vom Kreis Siegen-Wittgenstein in einem Gatter gehaltenen Wisente eingereicht.

Diese Aktion basiert laut Pressemitteilung des BUND auf der Annahme der Naturschützer, dass die Naturschutzbehörden gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, indem sie die streng geschützten Wisente eingesperrt halten. Holger Sticht, der Landesvorsitzende des BUND in Nordrhein-Westfalen, betont die Bedeutung der Wisente für die Biodiversität und fordert ihre umgehende Freilassung.

Wisente, die größten lebenden Wildrinder Europas, spielten eine zentrale Rolle in der Wiederherstellung ausgestorbener Ökosysteme und sind Schlüsselarten für die biologische Vielfalt. Die Tiere, von denen 38 der derzeit 39 in Freiheit geboren und aufgewachsen sind, wurden ursprünglich mit dem Ziel der Wiederansiedlung freigelassen. Diese Bemühungen stehen nun durch die Eingatterung der Tiere durch den Kreis Siegen-Wittgenstein, nach Ansicht des BUND, unter Beschuss.

In diesem Kontext wirft der BUND Nordrhein-Westfalens Naturschutzministers Oliver Krischer (Grüne) vor, die erfolgreiche Wiederansiedlung der Wisente beenden zu wollen, obwohl das Land bereits Millionen in das Projekt investiert hat. Trotz der Anerkennung der Wisente als freilebende Population der streng geschützten Art durch das Bundesumweltministerium und deren Meldung an die EU-Kommission, hält der Kreis die Tiere seit Ende Januar gefangen, prangert der BUND weiter an. „Der aktuelle Konflikt besteht darin, dass eine bestimmte Klientel nicht akzeptieren will, dass die Wisente inzwischen wieder genauso wild lebend sind wie Amseln oder Wildkatzen. Und er besteht darin, dass sich der zuständige Minister aus seiner Verantwortung stehlen will, obwohl er zweifelsfrei für den Schutz der wilden Wisentpopulation verantwortlich ist und er hier nach fast zwei Jahren Ambitionslosigkeit endlich einmal liefern könnte“, so Sticht.

Hintergrund

Der Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg hatte ab 2003 Flächen für die erste und bislang einzige deutsche Wiederansiedlung von Wisenten zur Verfügung gestellt. Nach der Freilassung von acht Tieren in 2013 entwickelte sich der Bestand prächtig, so dass 38 der derzeit 39 Tiere in Freiheit geboren und aufgewachsen sind. Aufgrund von Schälschäden an Bäumen standen die Wisente zunehmend in der Kritik benachbarter Waldbesitzer. Im Juli 2021 erwirkten diese ein Gerichtsurteil, nach welchem der Trägerverein des Projekts, die Wisentwelt Wittgenstein e.V., dafür sorgen müsse, dass die Wisente deren Forste nicht mehr betreten. Die zur Durchsetzung der Ansprüche geltend gemachten Forderungen der Nachbarn zwangen den Trägerverein in die Insolvenz.

Obwohl die Wiederansiedlung, aus Sicht des BUND, nach 10 Jahren erfolgreich hätte abgeschlossen werden können, wurden die Wisente vom Kreis in ein Gatter gelockt und werden dort, nach eigener Auskunft des Kreises, seit Ende Januar gehalten.

3 Millionen Euro hatte allein das Land NRW im Laufe der Jahre in das Projekt gesteckt. Unverständlich für den BUND ist nun, dass ausgerechnet der aktuelle Naturschutzminister Oliver Krischer die Wiederansiedlung beenden will und die Errichtung des Fanggatters mit über 442.000 EUR aus dem Naturschutzhaushalt unterstützt hat. Dabei hätte sein Ministerium die Wisente in 2019 als freilebende Population der streng geschützten Art an das Bundesumweltministerium gemeldet, welches sie wiederum an die EU-Kommission meldete. Dort wird das Vorkommen nach wie vor gelistet.

Quelle: BUND