Brandenburg will „Schnellabschussregelung“ für Wölfe in Wolfsverordnung aufnehmen

Veröffentlicht am 25.03.2024

Jagd- und Bauernverband fordern weitergehende Maßnahmen

Ein Wolfsrudel. (Symbolbild: István Károly Bőcs auf Pixabay)
Ein Wolfsrudel. (Symbolbild: István Károly Bőcs auf Pixabay)

Nach langen Diskussionen um den Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation in Brandenburg soll nun die vom Bundesumweltministerium auf den Weg gebrachte „Schnellabschussregelung“ von Wölfen in die Brandenburger Wolfsverordnung aufgenommen werden.

Diese Entscheidung stößt auf ein geteiltes Echo bei den Vertretern des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. und des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V.

Jens Schreinicke, der Wolfsbeauftragte des Landesbauernverbandes Brandenburg, begrüßt zwar den Vorstoß des Bundesumweltministeriums, macht aber deutlich, dass die Problematik der hohen Wolfsbestände damit nicht gelöst sei. Er sieht die Notwendigkeit, den Schutzstatus des Wolfes zu senken und den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, um einen wirksameren Schutz für Weidetiere zu ermöglichen und die Kosten für den Herdenschutz zu reduzieren.

Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg, äußert sich kritisch zur Effektivität der vorgestellten Lösung. Er betont die Notwendigkeit praktikabler Regelungen, die es ermöglichen, sofort zu handeln, wenn Wölfe Schutzmaßnahmen überwinden. Der Landesjagdverband fordert eine feste Jagdzeit für Wölfe und eine deutliche Reduktion des aktuellen Bestandes.

Eckpunkte der neuen Wolfsverordnung

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat die Eckpunkte für die Umsetzung der Schnellabschussregelung vorgestellt. Diese ermöglicht es, innerhalb von 21 Tagen nach einem Wolfsriss, ohne vorherige DNA-Analyse, Maßnahmen zu ergreifen, sofern der Wolf sich in einem Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Zudem wurden die Bedingungen für den „zumutbaren Herdenschutz“ konkretisiert, die vor einer Entnahme erfüllt sein müssen.

Die geplante Änderung der Brandenburger Wolfsverordnung ist ein Schritt zur Anpassung an die aktuelle Situation, die durch eine steigende Zahl von Wolfsvorkommen und entsprechenden Nutztierrissen gekennzeichnet ist. Die neuen Regelungen sollen im 3. Quartal 2024 in Kraft treten, nachdem eine Verbändebeteiligung stattgefunden hat.