Brandenburg hebt ASP-Sperrzonen I und II im Kreis Prignitz auf

Veröffentlicht am 18.09.2023

Beschränkungen für Jäger und Schweinehalter entfallen. Weitere Aufhebungen in Planung.

Wildschweine. (Symbolbild: Chris auf Pixabay)
Wildschweine. (Symbolbild: Chris auf Pixabay)

Ein weiterer Erfolg in der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg: Die zuvor aufgrund von ASP-Ausbrüchen im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten Sperrzonen I und II, die bis in den Landkreis Prignitz in Brandenburg reichten, können nun vollständig aufgehoben werden. Dies wurde von der EU-Kommission genehmigt und auch vom Ständigen Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, unterstützt.

In den seit November 2021 bestehenden Sperrzonen in Brandenburg gab es keine ASP-Fälle beim Schwarzwild, und auch bei Hausschweinen wurden keine ASP-Fälle festgestellt. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern wurde seit dem 13. Oktober 2022 kein neuer ASP-Fall verzeichnet. Damit sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Aufhebung der Sperrzonen I und II durch die EU-Kommission erfüllt. Die Aufhebung der Sperrzonen konnte nur in enger Zusammenarbeit mit dem Bund erfolgen, der die Anliegen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz von Mecklenburg-Vorpommern (MSGIV) gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten vertreten hat.

Die geänderte Durchführungsverordnung (EU) mit speziellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dies bedeutet, dass keine Beschränkungen mehr für Schweinehalter und Jäger in diesen Gebieten gelten. Insbesondere entfallen Beschränkungen für den Transport von Schweinen und ermöglichen die Vermarktung von Fleisch von erlegten Wildschweinen.

Die Situation in Bezug auf die Seuche wird weiterhin intensiv in diesen Gebieten überwacht. Dazu gehören risikoorientierte Suchaktionen nach totem Wildschwein. Alle gefundenen toten Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht, und alle erlegten Wildschweine werden für 12 Monate virologisch auf ASP untersucht. Zusätzlich kann der Abbau der ASP-Zäune in dem Gebiet der aufgehobenen Sperrzonen beginnen, wobei die Amtstierärztin mit ihren Ortskenntnissen die Reihenfolge festlegt. Bei einer weiterhin stabilen Seuchensituation plant das Brandenburger Ministerium für Verbraucherschutz noch in diesem Jahr die Aufhebung weiterer Restriktionszonen.