Biodiversität durch invasive Arten bedroht: Bundesregierung informiert über Gefährdungslage

Veröffentlicht am 21.11.2023

Die Ausbreitung invasiver Arten, sowohl Pflanzen als auch Tiere, bedroht die Artenvielfalt in Deutschland erheblich!

Invasive Arten, wie als Paradebeispiel Waschbären, die sich in Deutschland bundesweit prächtig entwickeln, bedrohen die heimische Artenvielfalt erheblich. (Symbolbild: Bernhard Schürmann auf Pixabay)
Invasive Arten, wie als Paradebeispiel Waschbären, die sich in Deutschland bundesweit prächtig entwickeln, bedrohen die heimische Artenvielfalt erheblich. (Symbolbild: Bernhard Schürmann auf Pixabay)

Laut einer Gefährdungsursachenanalyse, beauftragt vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), sind invasive Arten bei 24 von 1.200 bestandsgefährdeten Rote-Liste-Artengruppen eine Hauptgefährdungsursache. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/9237) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8844) hervor.

Die Analyse zeigt, dass weitere zehn Taxa (Gruppen von Lebewesen mit gleichen Merkmalen) invasive Arten als Haupt- oder Nebengefährdungsursache betrachten, während bei 70 Taxa invasive Arten als Nebengefährdungsursache gelten. Heimische Pflanzen- und Tierarten, die in den letzten zwei Jahrzehnten durch invasive Arten zurückgedrängt oder ausgerottet wurden, umfassen unter anderem die Pfingst-Nelke, die Große Teichmuschel, die Grünliche Erdeule, die Rotbauchunke sowie Kreuzotter, Krickente, Rebhuhn und Iltis.

Laut der Bundesregierung sind in Deutschland 20 Wirbeltierarten aus der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung nachgewiesen. Einige dieser Arten, wie Nutria, Bisam und Waschbären, haben sich etabliert, während andere nur durch Einzelfunde dokumentiert sind. Zusätzlich zu den 20 Arten der Unionsliste betrachtet das BfN weitere elf Wirbeltierarten in Deutschland als invasiv.

Im Umgang mit invasiven Arten setzt die Bundesregierung besonders auf Prävention. Der europäische Aktionsplan zu invasiven Arten betont die Früherkennung mit sofortiger Beseitigung neuer invasiver Arten und die Minimierung der Auswirkungen weit verbreiteter Arten als Vorgehen. Konkrete Maßnahmen sind in der Regel Sache der Länder, wie es im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt ist.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte die Bundesregierung nach der Situation in Deutschland und den Konsequenzen aus der Studie des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) zu den Auswirkungen von invasiven Arten auf die Artenvielfalt befragt. Der IPBES-Bericht zeigt, dass eingeschleppte Arten bei 60 Prozent der dokumentierten Ausrottungen von Tieren oder Pflanzen einen entscheidenden Faktor darstellen.