Ausnahmegenehmigung zur Wolfsentnahme in der hessischen Rhön erteilt

Veröffentlicht am 31.10.2023

Die Obere Naturschutzbehörde (ONB) des Regierungspräsidiums Kassel hat die Entnahme des Wolfspaares GW3092f und GW3222m genehmigt.

Weidetierhalter zu verbessertem Herdenschutz aufgerufen
Weidetierhalter zu verbessertem Herdenschutz aufgerufen

Das Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde (ONB) hat in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) die Entnahme von zwei Wölfen genehmigt. Diese Wölfe hatten wiederholt Schafe im grenzüberschreitenden Gebiet der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) zu Bayern gerissen.

Die Entscheidung erfolgte aufgrund vermehrter Rissereignisse, bei denen Wölfe Zäune überwunden hatten und basierte auf dem Antrag des Landkreises Fulda, der sich auf eine vorherige Genehmigung der Regierung von Unterfranken bezog. Diese hatte eine befristete Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von zwei Wölfen erteilt, die als Verursacher der Schafsrisse identifiziert wurden. Die Genehmigung des RP Kassel erstreckt sich auf dasselbe Wolfspaar und ermöglicht dessen Entnahme jetzt auch im angrenzenden hessischen Bereich.

Entnahmevoraussetzung gegeben

Nach eingehender Prüfung sehen das HMUKLV und das RP Kassel die Voraussetzungen für die Entnahme der Wölfe GW3092f und GW3222m als gegeben an: Bei den Schäden in der Nähe von Ehrenberg im Oktober wurde DNA von GW3092f nachgewiesen, was auf ein grenzüberschreitendes Aktionsgebiet hindeutet. In Verbindung mit den Rissereignissen in Bayern und weiteren Vorfällen im hessischen und bayerischen Spessart ist davon auszugehen, dass das Wolfspaar gelernt hat, den zumutbaren Herdenschutz zu überwinden, und weitere Rissereignisse zu erwarten sind. Die Entnahme der beiden Wölfe wird daher als vertretbar und zulässig angesehen.

Die Ausnahmegenehmigung ist bis zum 9. November 2023 befristet und räumlich auf das Gemeindegebiet Ehrenberg begrenzt. Sie gilt für umzäunte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Pufferbereich von maximal 1.000 Metern um diese Flächen. Die Details der Entnahme werden von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Fulda umgesetzt und koordiniert.

Weidetierhalter zu verbessertem Herdenschutz aufgerufen

Die ONB ruft Tierhalter in ganz Hessen dazu auf, ihre Herden mit modernen Weidezäunen zu schützen. Das Beispiel der zum Abschuss freigegebenen Wölfe zeigt, dass unzureichend geschützte Weidetiere unerwünschtes Jagdverhalten bei Wölfen fördern können. Die kurzfristige Tötung von Wölfen kann nur eine vorübergehende Lösung sein. Tierhalter sollten die gewonnene Zeit nutzen, um die Sicherheit ihrer Tiere nachhaltig zu verbessern.

Bescheid Wolfsentnahme:

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