Asiatische Hornisse eingewandert

Die asiatische Hornisse wird als potenzielle Bedrohung für heimische Bienenvölker gesehen und steht auf der EU-Liste der prioritären gebietsfremden invasiven Arten: Beobachtungen bitte an das LANUV oder örtliche Naturschutzbehörden melden

Eine Asiatische Hornisse auf einer Blüte (Symbolbild: iStock/AlbertoNovo)
Eine Asiatische Hornisse auf einer Blüte (Symbolbild: iStock/AlbertoNovo)

Die Asiatische Hornisse ist eine aus Südostasien stammende, kleinere Verwandte der Europäischen Hornisse und breitet sich derzeit rasant in Nordrhein-Westfalen aus. Nur im unmittelbaren Nestbereich verteidigt sie sich und die Brut mit Stichen, insbesondere bei Erschütterungen des Nests. Die Stiche sind für Nicht-Allergiker ungefährlich und vergleichbar mit Wespen- oder Bienenstichen.

Die asiatische Hornisse wird allerdings als potenzielle Bedrohung für heimische Bienenvölker gesehen und steht auf der EU-Liste der prioritären gebietsfremden invasiven Arten. Um wirksame und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung durchführen zu können, ist es wichtig jede Sichtung zu melden.

Bevorzugte Siedlungsgebiete der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) sind Flussauen und Stadtränder unterhalb 200 Höhenmetern. In der Zeit der Brutaufzucht ernährt sich die soziale, staatenbildende Faltenwespe räuberisch von Insekten. Aufgrund der in den westlichen Nachbarländern erreichten hohen Populationsdichten besteht die Vermutung, dass der invasive Insektenjäger heimische Wildbienen oder andere Beuteinsekten im Bestand gefährden könnte und damit auch negativen Einfluss auf die Bestäuberaktivitäten haben könnte.

Der negative Einfluss auf heimische Insekten ist bis jetzt nicht messbar. Im besiedelten Raum, etwa an Stadträndern werden zu 66 bis 80 Prozent Honigbienen erbeutet. Da die heimische Honigbiene im Gegensatz zu der asiatischen Honigbiene keine besonderen Abwehrmechanismen gegen das Eindringen in den Bienenstock entwickeln konnte, wird die Asiatische Hornisse als potenzielle Bedrohung für die Imkerei angesehen. Als gefährdet gelten Bienenvölker, die durch andere negative Einflussfaktoren bereits geschwächt sind.

Ausgehend von einer Freisetzung in Südwest-Frankreich im Jahr 2004 hat die Asiatische Hornisse über Belgien und die Niederlande inzwischen das Rheinland erreicht. Einen ersten Einzelfund gab es im Jahr 2020 im Kreis Heinsberg im Grenzbereich zu den Niederlanden. Im Jahr 2022 wurden erstmals in NRW Nester gefunden. Bestätigt wurden Vorkommen im Kreis Viersen, Kreis Heinsberg, Köln, Düsseldorf und Duisburg.

In den westlich angrenzenden Nachbarländern erreichte die Asiatische Hornisse in kurzer Zeit hohe Populationsdichten und breitet sich mit etwa 50 Kilometern pro Jahr weiter aus. Mit einer Einwanderung aus Belgien und den Niederlanden ist weiterhin zu rechnen, so dass die Zahl der Völker im Rheinland wahrscheinlich zunehmen und auch die Ausbreitung nach Norden und Osten weiter voranschreiten wird.

Eigenschaften und Bilder der asiatischen Hornisse sind im Neobiota-Portal des LANUV dokumentiert: neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/arten/tiere/190771/kurzbeschreibung

Wer asiatische Hornissen beobachtet, sollte das bitte nach Möglichkeit mit einem Fotobeleg im Neobiota-Portal melden. Das geht auch mit einer Smartphone-App, mit der direkt am Fundort Standortdaten und Bildmaterial gemeldet werden können.neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/fundpunkte/erfassung

Alternativ geht auch eine Meldung bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Wichtig ist in jedem Fall die genaue Angabe des Standorts und wenn möglich, aus welcher Richtung die Tiere an- oder abfliegen.

Maßnahmen zum Schutz von Bienenvölkern

Bienenvölker im Verbreitungsgebiet der Asiatischen Hornisse können mit Schutzvorrichtungen am Einflugloch gegen das Eindringen des Räubers in den Bienenstock geschützt werden. Hierzu wird empfohlen, ein Netz oder ein Schutzgitter von sechs Millimeter Maschenweite zu installieren, das von Honigbienen, nicht aber von der Asiatischen Hornisse passiert werden kann. Daneben sollten die Bienenvölker phasenweise zur Stärkung der Widerstandskraft zugefüttert und der Bienenstock von Honigresten oder anderen Lockstoffen gesäubert werden. Der Einsatz von beköderten Fallen zum Fang der Asiatischen Hornisse ist nach deutschem Recht verboten, denn es werden darin überwiegend zu schützende Nektar fressende Fluginsekten gefangen und getötet. Der Beifang geschützter Arten ist leider auch bei Fallen nachgewiesen worden, die vom Hersteller als selektiv fangend beworben werden.

Quelle: LANUV